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Zitierungen von § 28 AlkStV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 28 AlkStV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AlkStV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 48 AlkStV Zertifizierter Empfänger (vom 13.02.2023)
... Gesetzes geleistet hat und 3. an dem Verfahren nach § 48b, auch in Verbindung mit § 28 , teilnimmt. Absatz 3 Satz 2 und 4 gilt entsprechend. Beabsichtigt ...
§ 48a AlkStV Zertifizierter Versender (vom 13.02.2023)
... Vordruck abgegeben hat und 2. an dem Verfahren nach § 48b, auch in Verbindung mit § 28 , teilnimmt. Absatz 3 Satz 2 gilt entsprechend. Beabsichtigt der ...
§ 48b AlkStV Teilnahme am EDV-gestützten Beförderungs- und Kontrollsystem; Ausfallverfahren und vereinfachte Verfahren (vom 13.02.2023)
... für die Inanspruchnahme des Ausfallverfahrens fest. Im Übrigen gilt § 28 . (2) Für häufig und regelmäßig stattfindende ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Siebte Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 11.08.2021 BGBl. I S. 3602, 2022 I S. 1977; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
Artikel 5 7. VerbrStÄndV Änderung der Alkoholsteuerverordnung (vom 09.11.2022)
... der Erlaubnis". c) Die Angaben zu den §§ 8, 9, 11, 28 , 29, 32, 38, 43 und 48 werden wie folgt gefasst: „§ 8 Änderung von ... Zerstörung; unwiederbringlicher Gesamt- oder Teilverlust und Vernichtung § 28 Teilnahme am EDV-gestützten Beförderungs- und Kontrollsystem; Ausfallverfahren ... Eigenschaft als Stoffbesitzer wiederzuerkennen." 28. § 28 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 28 Teilnahme am EDV-gestützten Beförderungs- und Kontrollsystem; Ausfallverfahren". ... Gesetzes geleistet hat und 3. an dem Verfahren nach § 48b, auch in Verbindung mit § 28 , teilnimmt. Absatz 3 Satz 2 und 4 gilt entsprechend. Beabsichtigt der Erlaubnisinhaber ... Vordruck abgegeben hat und 2. an dem Verfahren nach § 48b, auch in Verbindung mit § 28 , teilnimmt. Absatz 3 Satz 2 gilt entsprechend. Beabsichtigt der Erlaubnisinhaber ... Rahmenbedingungen für die Inanspruchnahme des Ausfallverfahrens fest. Im Übrigen gilt § 28 . (2) Für häufig und regelmäßig stattfindende Beförderungen ...
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