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§ 4 - Verkäufer- und Einzelhandelskaufleuteausbildungsverordnung (VerkEHKflAusbV)
V. v. 13.03.2017 BGBl. I S. 458 (Nr. 13); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 01.06.2017 BGBl. I S. 1503
Geltung ab 01.08.2017; FNA: 806-22-1-110 Berufliche Bildung
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Geltung ab 01.08.2017; FNA: 806-22-1-110 Berufliche Bildung
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§ 4 Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild des Verkäufers und der Verkäuferin
§ 4 wird in 2 Vorschriften zitiert
(1) 1Die Berufsausbildung zum Verkäufer und zur Verkäuferin gliedert sich in:
- 1.
- wahlqualifikationsübergreifende, berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,
- 2.
- berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in einer Wahlqualifikation nach Absatz 3 Satz 1 sowie
- 3.
- wahlqualifikationsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
(2) Die Berufsbildpositionen der wahlqualifikationsübergreifenden, berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Waren- und Dienstleistungsangebot des Ausbildungsbetriebes,
- 2.
- Warenpräsentation und Werbemaßnahmen,
- 3.
- Preiskalkulation,
- 4.
- Warenbestandskontrolle,
- 5.
- Warenannahme und -lagerung,
- 6.
- Verkaufen von Waren und
- 7.
- Servicebereich Kasse.
(3) 1Die Wahlqualifikationen sind:
- 1.
- Sicherstellung der Warenpräsenz,
- 2.
- Beratung von Kunden,
- 3.
- Kassensystemdaten und Kundenservice und
- 4.
- Werbung und Verkaufsförderung.
(4) Die Berufsbildpositionen der wahlqualifikationsübergreifenden, integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften,
- 2.
- Bedeutung und Struktur des Einzelhandels und des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
- Information und Kommunikation,
- 4.
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit und
- 5.
- Umweltschutz.
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Zitierungen von § 4 VerkEHKflAusbV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 VerkEHKflAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
VerkEHKflAusbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 17 VerkEHKflAusbV Prüfungsbereich Fachgespräch in der Wahlqualifikation
... eine Aufgabe auswählt. Grundlage für die Prüfungsaufgaben ist die nach § 4 Absatz 3 Satz 1 im Ausbildungsvertrag ausgewiesene Wahlqualifikation. Der Prüfling soll die ...
Anlage 1 VerkEHKflAusbV (zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Verkäufer und zur Verkäuferin
... und Dienstleistungsangebot des Ausbildungsbetriebes ( § 4 Absatz 2 Nummer 1 ) a) Kunden über das betriebliche Warensortiment Orien- tierung geben b) ... 2 Warenpräsentation und Werbemaßnahmen ( § 4 Absatz 2 Nummer 2 ) a) Konzepte für eine ansprechende Warenpräsentation erarbeiten und ... und umsetzen 14 3 Preiskalkulation ( § 4 Absatz 2 Nummer 3 ) a) Berechnungen für Bezugs- und Preiskalkulationen durchführen b) ... 6 4 Warenbestandskontrolle ( § 4 Absatz 2 Nummer 4 ) a) Warenbewegungen artikelgenau und zeitnah im Warenwirtschaftssystem erfassen, ... 5 Warenannahme und -lagerung ( § 4 Absatz 2 Nummer 5 ) a) Warenmenge kontrollieren und Verpackung auf Transportschäden ... einsetzen 10 6 Verkaufen von Waren ( § 4 Absatz 2 Nummer 6 ) a) auf Kunden mit Vorrang vor anderen Arbeiten freund- lich und hilfsbereit ... verbessern 12 7 Servicebereich Kasse ( § 4 Absatz 2 Nummer 7 ) a) die Kasse unter Beachtung der betrieblichen Kassier- anweisungen vorbereiten ... berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Wahlqualifikationen nach § 4 Absatz 3 Satz 1 Lfd. Nr. Teil des ... 4 1 Sicherstellung der Warenpräsenz ( § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1) a) eingehende Waren unter Beachtung der rechtlichen Vorschriften ... umsetzen 12 2 Beratung von Kunden ( § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2) a) Verkaufs- und Beratungsgespräche erfolgsorientiert ... 3 Kassensystemdaten und Kundenservice ( § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3) a) Kunden an der Kasse situationsgerecht ansprechen b) Kunden beim ... 4 Werbung und Verkaufsförderung ( § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4) a) Zusammenhänge zwischen Werbemitteln und Werbe- trägern ... arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften ( § 4 Absatz 4 Nummer 1 ) a) wesentliche Inhalte und Bestandteile des Ausbil- dungsvertrages darstellen, ... und Struktur des Einzelhandels und des Ausbildungsbetriebes ( § 4 Absatz 4 Nummer 2 ) a) die Funktion des Einzelhandels für die Gesamtwirt- schaft und die ... 3 Information und Kommunikation ( § 4 Absatz 4 Nummer 3 ) a) die betriebliche Zusammenarbeit respektvoll, wert- schätzend und ... 4 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ( § 4 Absatz 4 Nummer 4 ) a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Ar- beitsplatz feststellen und ... der gesamten Ausbildung 5 Umweltschutz ( § 4 Absatz 4 Nummer 5 ) Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen ...
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