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§ 5 - Verkäufer- und Einzelhandelskaufleuteausbildungsverordnung (VerkEHKflAusbV)

V. v. 13.03.2017 BGBl. I S. 458 (Nr. 13); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 01.06.2017 BGBl. I S. 1503
Geltung ab 01.08.2017; FNA: 806-22-1-110 Berufliche Bildung
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§ 5 Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild des Kaufmanns im Einzelhandel und der Kauffrau im Einzelhandel



(1) 1Die Berufsausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel und zur Kauffrau im Einzelhandel gliedert sich in:

1.
wahlqualifikationsübergreifende, berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,

2.
berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in einer Wahlqualifikation nach Absatz 3 Satz 1,

3.
berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in drei Wahlqualifikationen nach Absatz 4 Satz 1 sowie

4.
wahlqualifikationsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.

2Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten werden in Berufsbildpositionen und in Wahlqualifikationen als Teile des Ausbildungsberufsbildes gebündelt.

(2) Die Berufsbildpositionen der wahlqualifikationsübergreifenden, berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:

1.
Waren- und Dienstleistungsangebot des Ausbildungsbetriebes,

2.
Warenpräsentation und Werbemaßnahmen,

3.
Preiskalkulation,

4.
Warenbestandskontrolle,

5.
Warenannahme und -lagerung,

6.
Verkaufen von Waren,

7.
Servicebereich Kasse und

8.
Einzelhandelsprozesse.

(3) 1Die Wahlqualifikationen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 sind:

1.
Sicherstellung der Warenpräsenz,

2.
Beratung von Kunden,

3.
Kassensystemdaten und Kundenservice und

4.
Werbung und Verkaufsförderung.

2Eine der Wahlqualifikationen ist im Ausbildungsvertrag auszuweisen. 3Der zeitliche Richtwert für die Wahlqualifikation beträgt 12 Wochen.

(4) 1Die Wahlqualifikationen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 sind:

1.
Beratung von Kunden in komplexen Situationen,

2.
Beschaffung von Waren,

3.
Warenbestandssteuerung,

4.
kaufmännische Steuerung und Kontrolle,

5.
Marketingmaßnahmen,

6.
Onlinehandel,

7.
Mitarbeiterführung und -entwicklung und

8.
Vorbereitung unternehmerischer Selbständigkeit.

2Drei der Wahlqualifikationen sind im Ausbildungsvertrag auszuweisen, darunter mindestens eine aus den Nummern 1 bis 3. 3Der zeitliche Richtwert für eine Wahlqualifikation beträgt 13 Wochen.

(5) Die Berufsbildpositionen der wahlqualifikationsübergreifenden, integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:

1.
Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften,

2.
Bedeutung und Struktur des Einzelhandels und des Ausbildungsbetriebes,

3.
Information und Kommunikation,

4.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit und

5.
Umweltschutz.



 

Zitierungen von § 5 VerkEHKflAusbV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 VerkEHKflAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VerkEHKflAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 28 VerkEHKflAusbV Prüfungsbereich Fachgespräch in der Wahlqualifikation
... Aufgabe auswählt. Grundlage für die Prüfungsaufgaben ist eine der nach § 5 Absatz 4 Satz 1 im Ausbildungsvertrag ausgewiesenen Wahlqualifikationen. Der Prüfling soll die ...
Anlage 2 VerkEHKflAusbV (zu § 3 Absatz 2) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel und zur Kauffrau im Einzelhandel
... und Dienstleistungsangebot des Ausbildungsbetriebes ( § 5 Absatz 2 Nummer 1 ) a) Kunden über das betriebliche Warensortiment Orien- tierung geben b) ... 2 Warenpräsentation und Werbemaßnahmen ( § 5 Absatz 2 Nummer 2 ) a) Konzepte für eine ansprechende Warenpräsentation erarbeiten und ... und umsetzen 14   3 Preiskalkulation ( § 5 Absatz 2 Nummer 3 ) a) Berechnungen für Bezugs- und Preiskalkulationen durchführen b) ... 6   4 Warenbestandskontrolle ( § 5 Absatz 2 Nummer 4 ) a) Warenbewegungen artikelgenau und zeitnah im Warenwirtschaftssystem erfassen, ... 5 Warenannahme und -lagerung ( § 5 Absatz 2 Nummer 5 ) a) Warenmenge kontrollieren und Verpackung auf Transportschäden ... einsetzen 10   6 Verkaufen von Waren ( § 5 Absatz 2 Nummer 6 ) a) auf Kunden mit Vorrang vor anderen Arbeiten freund- lich und hilfsbereit ... verbessern 12   7 Servicebereich Kasse ( § 5 Absatz 2 Nummer 7 ) a) die Kasse unter Beachtung der betrieblichen Kassier- anweisungen vorbereiten ... 10   8 Einzelhandelsprozesse ( § 5 Absatz 2 Nummer 8 ) a) Organisation, Leistungen und Aufgaben entlang der Wertschöpfungskette des ... berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Wahlqualifikationen nach § 5 Absatz 3 Satz 1 Lfd. Nr. Teil des  ... 4 1 Sicherstellung der Warenpräsenz ( § 5 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1) a) eingehende Waren unter Beachtung der rechtlichen Vorschriften ... umsetzen 12   2 Beratung von Kunden ( § 5 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2) a) Verkaufs- und Beratungsgespräche erfolgsorientiert  ... 3 Kassensystemdaten und Kundenservice ( § 5 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3) a) Kunden an der Kasse situationsgerecht ansprechen b) Kunden beim ... 4 Werbung und Verkaufsförderung ( § 5 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4) a) Zusammenhänge zwischen Werbemitteln und Werbe- trägern ... berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Wahlqualifikationen nach § 5 Absatz 4 Satz 1 Lfd. Nr. Teil des  ... 1 Beratung von Kunden in komplexen Situationen ( § 5 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1) a) im Beratungsgespräch vertiefte Kenntnisse aus einem ... anwenden   13 2 Beschaffung von Waren ( § 5 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2) a) den Warenbedarf für das Ausbildungssortiment unter  ...   13 3 Warenbestandssteuerung ( § 5 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3) a) Bestandsstatistiken erstellen, führen und auswerten b) ... 4 Kaufmännische Steuerung und Kontrolle ( § 5 Absatz 4 Satz 1 Nummer 4) a) Ergebnisse der Kosten- und Leistungsrechnung ana- lysieren und ...   13 5 Marketingmaßnahmen ( § 5 Absatz 4 Satz 1 Nummer 5) a) die Marktsituation am Standort unter besonderer Be-  ... ableiten   13 6 Onlinehandel ( § 5 Absatz 4 Satz 1 Nummer 6) a) bei der Betreuung eines Onlineshops Rechtsvor- schriften ... 7 Mitarbeiterführung und -entwicklung ( § 5 Absatz 4 Satz 1 Nummer 7) a) Maßnahmenpläne zur Personalentwicklung aus be-  ... unternehmerischer Selbständigkeit ( § 5 Absatz 4 Satz 1 Nummer 8) a) Chancen und Risiken für ein Handelsunternehmen  ... arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften ( § 5 Absatz 5 Nummer 1 ) a) wesentliche Inhalte und Bestandteile des Ausbil- dungsvertrages darstellen, ... und Struktur des Einzelhandels und des Ausbildungsbetriebes ( § 5 Absatz 5 Nummer 2 ) a) die Funktion des Einzelhandels für die Gesamtwirt- schaft und die ... 3 Information und Kommunikation ( § 5 Absatz 5 Nummer 3 ) a) die betriebliche Zusammenarbeit respektvoll, wert- schätzend und ... 4 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ( § 5 Absatz 5 Nummer 4 ) a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und ... der gesamten Ausbildung 5 Umweltschutz ( § 5 Absatz 5 Nummer 5 ) Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen ...