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Anlage 1 - Verkäufer- und Einzelhandelskaufleuteausbildungsverordnung (VerkEHKflAusbV)

V. v. 13.03.2017 BGBl. I S. 458 (Nr. 13); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 01.06.2017 BGBl. I S. 1503
Geltung ab 01.08.2017; FNA: 806-22-1-110 Berufliche Bildung
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Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Verkäufer und zur Verkäuferin


Anlage 1 wird in 3 Vorschriften zitiert

Abschnitt A: wahlqualifikationsübergreifende, berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten


Lfd.
Nr.
Teil des
Ausbildungsberufsbildes
Zu vermittelnde
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Zeitliche Richtwerte
in Wochen im
1. bis 12.
Monat
13. bis 24.
Monat
1234
1Waren- und
Dienstleistungsangebot
des Ausbildungsbetriebes
(§ 4 Absatz 2 Nummer 1)
a) Kunden über das betriebliche Warensortiment Orien-
tierung geben
b) den Warenbereich, in dem ausgebildet wird, in Wa-
rengruppen mit unterschiedlichen Artikeln und Sorten
strukturieren und in das betriebliche Warensortiment
einordnen
c) Informationsquellen zum Erwerb von Kenntnissen
über Waren nutzen
d) Kunden über Eigenschaften und Möglichkeiten der
Verwendung von Waren aus dem Warenbereich, in
dem ausgebildet wird, unter Berücksichtigung von
Aspekten der Nachhaltigkeit informieren
e) Kunden über das Dienstleistungsangebot des Betrie-
bes informieren
f) Warenkennzeichnungen, Fachbegriffe und handels-
übliche Bezeichnungen, auch fremdsprachige, für
Waren und Dienstleistungen anwenden
12 
2Warenpräsentation
und Werbemaßnahmen
(§ 4 Absatz 2 Nummer 2)
a) Konzepte für eine ansprechende Warenpräsentation
erarbeiten und umsetzen, dabei Betriebs-, Verkaufs-
und Lagerform, Sortiment und Zielgruppen, allge-
meine Regeln der Warenpräsentation und der Waren-
platzierung sowie verkaufspsychologische Erkennt-
nisse berücksichtigen
b) Angebotsplätze nach absatzfördernden Gesichts-
punkten auswählen und Waren unter Einsatz
betriebsüblicher Dekorationsmittel platzieren und
verkaufsfördernd präsentieren
c) Preisänderungen im Rahmen der betrieblichen und
rechtlichen Vorgaben vornehmen
d) Werbemittel und Werbeträger unter Berücksichtigung
des rechtlichen Rahmens und der betrieblichen Vor-
gaben einsetzen
e) Kunden über Werbeaktionen informieren
f) Konkurrenzbeobachtungen planen, durchführen und
auswerten, Verbesserungen für den eigenen Betrieb
vorschlagen
g) Vorschläge für Verbesserungen bei der Warenpräsen-
tation erarbeiten, begründen und umsetzen
 14
3Preiskalkulation
(§ 4 Absatz 2 Nummer 3)
a) Berechnungen für Bezugs- und Preiskalkulationen
durchführen
b) im Rahmen der betrieblichen und rechtlichen Vor-
gaben die Preisauszeichnung vornehmen
c) Möglichkeiten der Preisgestaltung bei der Kalkulation
berücksichtigen
d) Vorschläge für Preisänderungen entwickeln und die
Folgen von Preisänderungen für Absatz, Umsatz
und Ertrag beurteilen
 6
4Warenbestandskontrolle
(§ 4 Absatz 2 Nummer 4)
a) Warenbewegungen artikelgenau und zeitnah im
Warenwirtschaftssystem erfassen, dabei Informa-
tionssysteme nutzen und Sicherheitsanforderungen
einhalten
b) bei der Steuerung des Bestandes und des Absatzes
durch Nutzung des Warenwirtschaftssystems mit-
wirken
c) Belege prüfen und bei Unstimmigkeiten entspre-
chende Schritte einleiten
d) Warenbestände auf Menge und Qualität kontrollieren
e) bei der Vorbereitung und Durchführung von Inventu-
ren mitwirken, dabei die rechtlichen Bestimmungen
beachten und Arbeits- und Organisationsmittel ein-
setzen
f) Maßnahmen zur Vermeidung von Inventurdifferenzen
ergreifen
g) betriebsübliche Maßnahmen bei Bestandsabwei-
chungen, insbesondere durch Bruch, Verderb,
Schwund und Diebstahl, einleiten
 10
5Warenannahme
und -lagerung
(§ 4 Absatz 2 Nummer 5)
a) Warenmenge kontrollieren und Verpackung auf
Transportschäden überprüfen sowie bei Bedarf be-
triebsübliche Maßnahmen einleiten
b) Warenbelege und Frachtpapiere unter Berücksichti-
gung der betrieblichen Vorgaben kontrollieren
c) Waren sachgerecht lagern und pflegen
d) Hilfsmittel zur Warenbewegung unter Beachtung
ergonomischer Anforderungen einsetzen und pflegen
e) Lagergrundsätze beachten, Lagerbestandskontrollen
durchführen
f) Lagerkennziffern beurteilen und Optimierungsmög-
lichkeiten ableiten
g) im Lager und beim Umgang mit Verpackungen öko-
nomische und ökologische Anforderungen berück-
sichtigen, insbesondere Energie sparsam einsetzen
 10
6Verkaufen von Waren
(§ 4 Absatz 2 Nummer 6)
a) auf Kunden mit Vorrang vor anderen Arbeiten freund-
lich und hilfsbereit eingehen, verbale und nonverbale
Kommunikationsformen einsetzen und auf Kunden-
verhalten situationsgerecht reagieren
b) die Wünsche von Kunden in Informations-, Bera-
tungs- und Verkaufsgesprächen unter Einsatz von
Frage- und Gesprächsführungstechniken ermitteln,
Angebote unterbreiten und auf Kundeneinwände
und Kundenargumente verkaufsfördernd reagieren
c) in Kundengesprächen Kenntnisse über Waren an-
wenden
d) Ergänzungs-, Ersatz- und Zusatzartikel sowie Ser-
viceleistungen anbieten und die Kaufentscheidung
fördern
e) Waren kunden- und dienstleistungsorientiert unter
Berücksichtigung der Betriebs- und Verkaufsform
sowie unter Einhaltung von Rechtsvorschriften ver-
kaufen und damit zur Kundenbindung beitragen
f) auf Beschwerden, Reklamationen und Umtausch-
wünsche angemessen reagieren, bei deren Bearbei-
tung betriebliche Regelungen berücksichtigen und
bei der sachgerechten Lösung von Konflikten mit-
wirken
g) das eigene Verkaufsverhalten reflektieren, bewerten
und verbessern
12 
7Servicebereich Kasse
(§ 4 Absatz 2 Nummer 7)
a) die Kasse unter Beachtung der betrieblichen Kassier-
anweisungen vorbereiten und bedienen
b) den Kassenbereich unter ergonomischen Gesichts-
punkten beurteilen und das eigene Verhalten danach
ausrichten
c) bare und unbare Zahlungen abwickeln, dabei Preis-
nachlässe berücksichtigen und Vorsichtsmaßnahmen
bei der Annahme von Zahlungsmitteln beachten
d) Kaufbelege erstellen sowie Umtausch und Reklama-
tion kassentechnisch abwickeln
e) bei der Kassiertätigkeit serviceorientiert mit Kunden
kommunizieren, Stresssituationen an der Kasse be-
wältigen
f) die Kassenabrechnung durchführen, den Kassen-
bericht erstellen, Einnahmen und Belege weiterleiten
und Ursachen für Kassendifferenzen ermitteln
10  


Abschnitt B: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Wahlqualifikationen nach § 4 Absatz 3 Satz 1


Lfd.
Nr.
Teil des
Ausbildungsberufsbildes
Zu vermittelnde
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Zeitliche Richtwerte
in Wochen im
1. bis 12.
Monat
13. bis 24.
Monat
1234
1Sicherstellung
der Warenpräsenz
(§ 4 Absatz 3 Satz 1
Nummer 1)
a) eingehende Waren unter Beachtung der rechtlichen
Vorschriften und der betrieblichen Vorgaben kontrol-
lieren, mit dem betrieblichen Informationssystem er-
fassen sowie bei Abweichungen betriebsübliche
Maßnahmen einleiten
b) bei der Warenannahme erkennbare Mängel unter Ein-
haltung der gesetzlichen und betriebsüblichen Be-
stimmungen bei der Warenannahme dokumentieren
c) Reklamationen, insbesondere Bruch, Verderb und
Schwund, aufnehmen und geeignete Maßnahmen
mit internen und externen Lieferanten abstimmen
und umsetzen
d) optimale Bestände ermitteln, Auswirkungen von zu
hohen und zu niedrigen Beständen analysieren und
Vorschläge zur Bestandsoptimierung ableiten
e) den Warenfluss unter Nutzung des Warenwirtschafts-
systems steuern und kontrollieren
f) die Verfügbarkeit des Warenangebots unter Berück-
sichtigung saisonaler, nachfrage-, aktions- und fre-
quenzbedingter Einflussfaktoren sowie unter Berück-
sichtigung regionaler Besonderheiten kontrollieren
und im Bedarfsfall geeignete Maßnahmen einleiten
g) Maßnahmen des Qualitätsmanagements bei der
Lagerhaltung umsetzen
 12
2Beratung von Kunden
(§ 4 Absatz 3 Satz 1
Nummer 2)
a) Verkaufs- und Beratungsgespräche erfolgsorientiert
führen und dabei vertiefte Kenntnisse aus einem
Warenbereich mit mindestens zwei Warengruppen
anwenden
b) Kunden über qualitäts- und preisbestimmende sowie
über nachhaltigkeitsbezogene Merkmale und über
Verwendungsmöglichkeiten der Artikel und Sorten
informieren
c) Unterschiede zwischen Herstellermarken und Han-
delsmarken im Verkaufs- und Beratungsgespräch
herausstellen
d) die Bedeutung von Qualitäts- und Gütesiegeln im
Verkaufs- und Beratungsgespräch herausstellen
e) Trends und aktuelle Entwicklungen beobachten und
als Verkaufsargumente nutzen
f) Kaufmotive und Wünsche von Kunden durch Beob-
achten, aktives Zuhören und Fragen ermitteln und
diese in Verkaufs- und Beratungsgesprächen berück-
sichtigen
g) Kundentypologien und Verhaltensmuster unterschei-
den und das Wissen darüber verkaufsfördernd in in-
dividuellen Verkaufs- und Beratungsgesprächen ein-
setzen
h) Konfliktursachen feststellen, emotional geprägte Si-
tuationen sowie Stresssituationen im Verkauf bewäl-
tigen und Handlungsstrategien für den Umgang mit
schwierigen Kunden anwenden
i) Sonderfälle beim Verkauf bearbeiten und dabei recht-
liche und betriebliche Vorschriften anwenden
j) die Bedeutung einer erfolgreichen Verkaufstätigkeit
hinsichtlich Umsatz, Ertrag, Kundenzufriedenheit
und Kundenbindung erläutern und dabei besonders
das Erfordernis von Teamarbeit berücksichtigen
k) Umtausch, Beschwerde und Reklamation bearbeiten,
dabei kundenorientiert handeln und die rechtlichen
und betrieblichen Vorgaben einhalten
 12
3Kassensystemdaten
und Kundenservice
(§ 4 Absatz 3 Satz 1
Nummer 3)
a) Kunden an der Kasse situationsgerecht ansprechen
b) Kunden beim Kassiervorgang Serviceleistungen an-
bieten
c) Kassiervorgänge systemgerecht durchführen und da-
bei die Bedeutung der Kasse für die Steuerung des
Daten- und Warenflusses berücksichtigen
d) Kassenberichte, insbesondere im Hinblick auf Artikel,
Zahlungsmittel, Personaleinsatz und verkaufsför-
dernde Maßnahmen, auswerten
e) Umtausch, Beschwerde und Reklamation bearbeiten,
dabei kundenorientiert handeln und die rechtlichen
und betrieblichen Vorgaben einhalten
f) auf der Grundlage der Kassenabrechnung den Geld-
transport vorbereiten und die Verfügbarkeit von
Wechselgeld sicherstellen
g) bei Störungen des Kassensystems Maßnahmen zur
Datensicherung und zur Wiederherstellung der Funk-
tionsfähigkeit einleiten
 12
4Werbung und
Verkaufsförderung
(§ 4 Absatz 3 Satz 1
Nummer 4)
a) Zusammenhänge zwischen Werbemitteln und Werbe-
trägern beurteilen
b) Werbekosten und Werbeerfolg beurteilen
c) Werbemittel und Werbeträger ziel- und kostenorien-
tiert auswählen und einsetzen
d) Auswirkungen preispolitischer Maßnahmen bewerten
sowie Verbesserungsvorschläge ableiten
e) Maßnahmen der visuellen Verkaufsförderung umset-
zen und Kundenerwartungen berücksichtigen
f) bei der Warenpräsentation die unterschiedlichen
Sinne ansprechen und verkaufspsychologische As-
pekte berücksichtigen
g) Maßnahmen des Kundenservices zur Förderung des
Verkaufserfolges nutzen
h) Aktionen zur Förderung der Kundenbindung planen,
umsetzen und auswerten
i) Werbeerfolgskontrollen durchführen und Verbesse-
rungsvorschläge ableiten
 12


Abschnitt C: wahlqualifikationsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten


Lfd.
Nr.
Teil des
Ausbildungsberufsbildes
Zu vermittelnde
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Zeitliche Richtwerte
in Wochen im
1. bis 12.
Monat
13. bis 24.
Monat
1234
1Berufsbildung, arbeits- und
sozialrechtliche Vorschriften
(§ 4 Absatz 4 Nummer 1)
a) wesentliche Inhalte und Bestandteile des Ausbil-
dungsvertrages darstellen, Rechte und Pflichten aus
dem Ausbildungsvertrag feststellen und Aufgaben
der Beteiligten im dualen System beschreiben
b) den betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbil-
dungsordnung vergleichen
c) arbeits-, sozial- und mitbestimmungsrechtliche Vor-
schriften sowie für den Arbeitsbereich geltende Tarif-
und Arbeitszeitregelungen beachten
d) Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erklären
e) Chancen und Anforderungen des lebensbegleitenden
Lernens für die berufliche und persönliche Entwick-
lung begründen und die eigenen Kompetenzen wei-
terentwickeln
f) Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des
selbstgesteuerten Lernens anwenden und beruflich
relevante Informationsquellen nutzen
g) berufliche Aufstiegs- und Weiterentwicklungsmög-
lichkeiten darstellen
6 
2Bedeutung und Struktur des
Einzelhandels und
des Ausbildungsbetriebes
(§ 4 Absatz 4 Nummer 2)
a) die Funktion des Einzelhandels für die Gesamtwirt-
schaft und die Gesellschaft erläutern
b) die Rechtsform und den organisatorischen Aufbau
des Ausbildungsbetriebes mit seinen Aufgaben und
Zuständigkeiten sowie die Zusammenhänge zwi-
schen den Geschäftsprozessen erläutern
c) Einflüsse des Standortes, der Betriebs- und Ver-
kaufsform, der Vertriebswege, der Sortiments- und
Preisgestaltung sowie der Verkaufsraumgestaltung
auf die Stellung des Ausbildungsbetriebes am Markt
einschätzen
6 
3Information und
Kommunikation
(§ 4 Absatz 4 Nummer 3)
a) die betriebliche Zusammenarbeit respektvoll, wert-
schätzend und vertrauensvoll im Team mitgestalten
b) die Notwendigkeit der betrieblichen Personaleinsatz-
planung begründen und zu ihrer Umsetzung beitra-
gen
c) angemessenes Feedback geben und annehmen
d) Ursachen von Konflikten und Kommunikationsstö-
rungen erkennen und zu deren Lösung beitragen
e) Informations- und Kommunikationssysteme einset-
zen
f) Daten mit betriebsüblichen Verfahren erfassen, si-
chern und pflegen, Datenschutz und Datensicherheit
beachten
6 
4Sicherheit und
Gesundheitsschutz
bei der Arbeit
(§ 4 Absatz 4 Nummer 4)
a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Ar-
beitsplatz feststellen und Maßnahmen zur Vermei-
dung der Gefährdung ergreifen
b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhü-
tungsvorschriften anwenden
c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie
erste Maßnahmen einleiten
d) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes an-
wenden sowie Verhaltensweisen bei Bränden be-
schreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung
ergreifen
während
der gesamten
Ausbildung
5Umweltschutz
(§ 4 Absatz 4 Nummer 5)
Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen
im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbeson-
dere
a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbil-
dungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz
an Beispielen erklären
b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des
Umweltschutzes anwenden
c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltscho-
nenden Energie- und Materialverwendung nutzen
d) Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer
umweltschonenden Entsorgung zuführen




 

Zitierungen von Anlage 1 VerkEHKflAusbV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 VerkEHKflAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VerkEHKflAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 VerkEHKflAusbV Gegenstand der Berufsausbildungen und Ausbildungsrahmenpläne
... Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Verkäufer und zur Verkäuferin ( Anlage 1 ) genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. (2) Gegenstand der ...
§ 9 VerkEHKflAusbV Inhalt der Zwischenprüfung
... Zwischenprüfung erstreckt sich auf 1. die im Ausbildungsrahmenplan ( Anlage 1 ) für die ersten zwölf Monate genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten ...
§ 12 VerkEHKflAusbV Inhalt der Abschlussprüfung
... Abschlussprüfung erstreckt sich auf 1. die im Ausbildungsrahmenplan ( Anlage 1 ) genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie 2. den im ...