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Anlage 1 - Verkäufer- und Einzelhandelskaufleuteausbildungsverordnung (VerkEHKflAusbV)
V. v. 13.03.2017 BGBl. I S. 458 (Nr. 13); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 01.06.2017 BGBl. I S. 1503
Geltung ab 01.08.2017; FNA: 806-22-1-110 Berufliche Bildung
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Geltung ab 01.08.2017; FNA: 806-22-1-110 Berufliche Bildung
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Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Verkäufer und zur Verkäuferin
Anlage 1 wird in 3 Vorschriften zitiert
Abschnitt A: wahlqualifikationsübergreifende, berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im | |
1. bis 12. Monat | 13. bis 24. Monat | |||
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1 | Waren- und Dienstleistungsangebot des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Absatz 2 Nummer 1) | a) Kunden über das betriebliche Warensortiment Orien- tierung geben b) den Warenbereich, in dem ausgebildet wird, in Wa- rengruppen mit unterschiedlichen Artikeln und Sorten strukturieren und in das betriebliche Warensortiment einordnen c) Informationsquellen zum Erwerb von Kenntnissen über Waren nutzen d) Kunden über Eigenschaften und Möglichkeiten der Verwendung von Waren aus dem Warenbereich, in dem ausgebildet wird, unter Berücksichtigung von Aspekten der Nachhaltigkeit informieren e) Kunden über das Dienstleistungsangebot des Betrie- bes informieren f) Warenkennzeichnungen, Fachbegriffe und handels- übliche Bezeichnungen, auch fremdsprachige, für Waren und Dienstleistungen anwenden | 12 | |
2 | Warenpräsentation und Werbemaßnahmen (§ 4 Absatz 2 Nummer 2) | a) Konzepte für eine ansprechende Warenpräsentation erarbeiten und umsetzen, dabei Betriebs-, Verkaufs- und Lagerform, Sortiment und Zielgruppen, allge- meine Regeln der Warenpräsentation und der Waren- platzierung sowie verkaufspsychologische Erkennt- nisse berücksichtigen b) Angebotsplätze nach absatzfördernden Gesichts- punkten auswählen und Waren unter Einsatz betriebsüblicher Dekorationsmittel platzieren und verkaufsfördernd präsentieren c) Preisänderungen im Rahmen der betrieblichen und rechtlichen Vorgaben vornehmen d) Werbemittel und Werbeträger unter Berücksichtigung des rechtlichen Rahmens und der betrieblichen Vor- gaben einsetzen e) Kunden über Werbeaktionen informieren f) Konkurrenzbeobachtungen planen, durchführen und auswerten, Verbesserungen für den eigenen Betrieb vorschlagen g) Vorschläge für Verbesserungen bei der Warenpräsen- tation erarbeiten, begründen und umsetzen | 14 | |
3 | Preiskalkulation (§ 4 Absatz 2 Nummer 3) | a) Berechnungen für Bezugs- und Preiskalkulationen durchführen b) im Rahmen der betrieblichen und rechtlichen Vor- gaben die Preisauszeichnung vornehmen c) Möglichkeiten der Preisgestaltung bei der Kalkulation berücksichtigen d) Vorschläge für Preisänderungen entwickeln und die Folgen von Preisänderungen für Absatz, Umsatz und Ertrag beurteilen | 6 | |
4 | Warenbestandskontrolle (§ 4 Absatz 2 Nummer 4) | a) Warenbewegungen artikelgenau und zeitnah im Warenwirtschaftssystem erfassen, dabei Informa- tionssysteme nutzen und Sicherheitsanforderungen einhalten b) bei der Steuerung des Bestandes und des Absatzes durch Nutzung des Warenwirtschaftssystems mit- wirken c) Belege prüfen und bei Unstimmigkeiten entspre- chende Schritte einleiten d) Warenbestände auf Menge und Qualität kontrollieren e) bei der Vorbereitung und Durchführung von Inventu- ren mitwirken, dabei die rechtlichen Bestimmungen beachten und Arbeits- und Organisationsmittel ein- setzen f) Maßnahmen zur Vermeidung von Inventurdifferenzen ergreifen g) betriebsübliche Maßnahmen bei Bestandsabwei- chungen, insbesondere durch Bruch, Verderb, Schwund und Diebstahl, einleiten | 10 | |
5 | Warenannahme und -lagerung (§ 4 Absatz 2 Nummer 5) | a) Warenmenge kontrollieren und Verpackung auf Transportschäden überprüfen sowie bei Bedarf be- triebsübliche Maßnahmen einleiten b) Warenbelege und Frachtpapiere unter Berücksichti- gung der betrieblichen Vorgaben kontrollieren c) Waren sachgerecht lagern und pflegen d) Hilfsmittel zur Warenbewegung unter Beachtung ergonomischer Anforderungen einsetzen und pflegen e) Lagergrundsätze beachten, Lagerbestandskontrollen durchführen f) Lagerkennziffern beurteilen und Optimierungsmög- lichkeiten ableiten g) im Lager und beim Umgang mit Verpackungen öko- nomische und ökologische Anforderungen berück- sichtigen, insbesondere Energie sparsam einsetzen | 10 | |
6 | Verkaufen von Waren (§ 4 Absatz 2 Nummer 6) | a) auf Kunden mit Vorrang vor anderen Arbeiten freund- lich und hilfsbereit eingehen, verbale und nonverbale Kommunikationsformen einsetzen und auf Kunden- verhalten situationsgerecht reagieren b) die Wünsche von Kunden in Informations-, Bera- tungs- und Verkaufsgesprächen unter Einsatz von Frage- und Gesprächsführungstechniken ermitteln, Angebote unterbreiten und auf Kundeneinwände und Kundenargumente verkaufsfördernd reagieren c) in Kundengesprächen Kenntnisse über Waren an- wenden d) Ergänzungs-, Ersatz- und Zusatzartikel sowie Ser- viceleistungen anbieten und die Kaufentscheidung fördern e) Waren kunden- und dienstleistungsorientiert unter Berücksichtigung der Betriebs- und Verkaufsform sowie unter Einhaltung von Rechtsvorschriften ver- kaufen und damit zur Kundenbindung beitragen f) auf Beschwerden, Reklamationen und Umtausch- wünsche angemessen reagieren, bei deren Bearbei- tung betriebliche Regelungen berücksichtigen und bei der sachgerechten Lösung von Konflikten mit- wirken g) das eigene Verkaufsverhalten reflektieren, bewerten und verbessern | 12 | |
7 | Servicebereich Kasse (§ 4 Absatz 2 Nummer 7) | a) die Kasse unter Beachtung der betrieblichen Kassier- anweisungen vorbereiten und bedienen b) den Kassenbereich unter ergonomischen Gesichts- punkten beurteilen und das eigene Verhalten danach ausrichten c) bare und unbare Zahlungen abwickeln, dabei Preis- nachlässe berücksichtigen und Vorsichtsmaßnahmen bei der Annahme von Zahlungsmitteln beachten d) Kaufbelege erstellen sowie Umtausch und Reklama- tion kassentechnisch abwickeln e) bei der Kassiertätigkeit serviceorientiert mit Kunden kommunizieren, Stresssituationen an der Kasse be- wältigen f) die Kassenabrechnung durchführen, den Kassen- bericht erstellen, Einnahmen und Belege weiterleiten und Ursachen für Kassendifferenzen ermitteln | 10 | |
Abschnitt B: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Wahlqualifikationen nach § 4 Absatz 3 Satz 1
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im | |
1. bis 12. Monat | 13. bis 24. Monat | |||
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1 | Sicherstellung der Warenpräsenz (§ 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1) | a) eingehende Waren unter Beachtung der rechtlichen Vorschriften und der betrieblichen Vorgaben kontrol- lieren, mit dem betrieblichen Informationssystem er- fassen sowie bei Abweichungen betriebsübliche Maßnahmen einleiten b) bei der Warenannahme erkennbare Mängel unter Ein- haltung der gesetzlichen und betriebsüblichen Be- stimmungen bei der Warenannahme dokumentieren c) Reklamationen, insbesondere Bruch, Verderb und Schwund, aufnehmen und geeignete Maßnahmen mit internen und externen Lieferanten abstimmen und umsetzen d) optimale Bestände ermitteln, Auswirkungen von zu hohen und zu niedrigen Beständen analysieren und Vorschläge zur Bestandsoptimierung ableiten e) den Warenfluss unter Nutzung des Warenwirtschafts- systems steuern und kontrollieren f) die Verfügbarkeit des Warenangebots unter Berück- sichtigung saisonaler, nachfrage-, aktions- und fre- quenzbedingter Einflussfaktoren sowie unter Berück- sichtigung regionaler Besonderheiten kontrollieren und im Bedarfsfall geeignete Maßnahmen einleiten g) Maßnahmen des Qualitätsmanagements bei der Lagerhaltung umsetzen | 12 | |
2 | Beratung von Kunden (§ 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2) | a) Verkaufs- und Beratungsgespräche erfolgsorientiert führen und dabei vertiefte Kenntnisse aus einem Warenbereich mit mindestens zwei Warengruppen anwenden b) Kunden über qualitäts- und preisbestimmende sowie über nachhaltigkeitsbezogene Merkmale und über Verwendungsmöglichkeiten der Artikel und Sorten informieren c) Unterschiede zwischen Herstellermarken und Han- delsmarken im Verkaufs- und Beratungsgespräch herausstellen d) die Bedeutung von Qualitäts- und Gütesiegeln im Verkaufs- und Beratungsgespräch herausstellen e) Trends und aktuelle Entwicklungen beobachten und als Verkaufsargumente nutzen f) Kaufmotive und Wünsche von Kunden durch Beob- achten, aktives Zuhören und Fragen ermitteln und diese in Verkaufs- und Beratungsgesprächen berück- sichtigen g) Kundentypologien und Verhaltensmuster unterschei- den und das Wissen darüber verkaufsfördernd in in- dividuellen Verkaufs- und Beratungsgesprächen ein- setzen h) Konfliktursachen feststellen, emotional geprägte Si- tuationen sowie Stresssituationen im Verkauf bewäl- tigen und Handlungsstrategien für den Umgang mit schwierigen Kunden anwenden i) Sonderfälle beim Verkauf bearbeiten und dabei recht- liche und betriebliche Vorschriften anwenden j) die Bedeutung einer erfolgreichen Verkaufstätigkeit hinsichtlich Umsatz, Ertrag, Kundenzufriedenheit und Kundenbindung erläutern und dabei besonders das Erfordernis von Teamarbeit berücksichtigen k) Umtausch, Beschwerde und Reklamation bearbeiten, dabei kundenorientiert handeln und die rechtlichen und betrieblichen Vorgaben einhalten | 12 | |
3 | Kassensystemdaten und Kundenservice (§ 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3) | a) Kunden an der Kasse situationsgerecht ansprechen b) Kunden beim Kassiervorgang Serviceleistungen an- bieten c) Kassiervorgänge systemgerecht durchführen und da- bei die Bedeutung der Kasse für die Steuerung des Daten- und Warenflusses berücksichtigen d) Kassenberichte, insbesondere im Hinblick auf Artikel, Zahlungsmittel, Personaleinsatz und verkaufsför- dernde Maßnahmen, auswerten e) Umtausch, Beschwerde und Reklamation bearbeiten, dabei kundenorientiert handeln und die rechtlichen und betrieblichen Vorgaben einhalten f) auf der Grundlage der Kassenabrechnung den Geld- transport vorbereiten und die Verfügbarkeit von Wechselgeld sicherstellen g) bei Störungen des Kassensystems Maßnahmen zur Datensicherung und zur Wiederherstellung der Funk- tionsfähigkeit einleiten | 12 | |
4 | Werbung und Verkaufsförderung (§ 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4) | a) Zusammenhänge zwischen Werbemitteln und Werbe- trägern beurteilen b) Werbekosten und Werbeerfolg beurteilen c) Werbemittel und Werbeträger ziel- und kostenorien- tiert auswählen und einsetzen d) Auswirkungen preispolitischer Maßnahmen bewerten sowie Verbesserungsvorschläge ableiten e) Maßnahmen der visuellen Verkaufsförderung umset- zen und Kundenerwartungen berücksichtigen f) bei der Warenpräsentation die unterschiedlichen Sinne ansprechen und verkaufspsychologische As- pekte berücksichtigen g) Maßnahmen des Kundenservices zur Förderung des Verkaufserfolges nutzen h) Aktionen zur Förderung der Kundenbindung planen, umsetzen und auswerten i) Werbeerfolgskontrollen durchführen und Verbesse- rungsvorschläge ableiten | 12 |
Abschnitt C: wahlqualifikationsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im | |
1. bis 12. Monat | 13. bis 24. Monat | |||
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1 | Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften (§ 4 Absatz 4 Nummer 1) | a) wesentliche Inhalte und Bestandteile des Ausbil- dungsvertrages darstellen, Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag feststellen und Aufgaben der Beteiligten im dualen System beschreiben b) den betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbil- dungsordnung vergleichen c) arbeits-, sozial- und mitbestimmungsrechtliche Vor- schriften sowie für den Arbeitsbereich geltende Tarif- und Arbeitszeitregelungen beachten d) Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erklären e) Chancen und Anforderungen des lebensbegleitenden Lernens für die berufliche und persönliche Entwick- lung begründen und die eigenen Kompetenzen wei- terentwickeln f) Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des selbstgesteuerten Lernens anwenden und beruflich relevante Informationsquellen nutzen g) berufliche Aufstiegs- und Weiterentwicklungsmög- lichkeiten darstellen | 6 | |
2 | Bedeutung und Struktur des Einzelhandels und des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Absatz 4 Nummer 2) | a) die Funktion des Einzelhandels für die Gesamtwirt- schaft und die Gesellschaft erläutern b) die Rechtsform und den organisatorischen Aufbau des Ausbildungsbetriebes mit seinen Aufgaben und Zuständigkeiten sowie die Zusammenhänge zwi- schen den Geschäftsprozessen erläutern c) Einflüsse des Standortes, der Betriebs- und Ver- kaufsform, der Vertriebswege, der Sortiments- und Preisgestaltung sowie der Verkaufsraumgestaltung auf die Stellung des Ausbildungsbetriebes am Markt einschätzen | 6 | |
3 | Information und Kommunikation (§ 4 Absatz 4 Nummer 3) | a) die betriebliche Zusammenarbeit respektvoll, wert- schätzend und vertrauensvoll im Team mitgestalten b) die Notwendigkeit der betrieblichen Personaleinsatz- planung begründen und zu ihrer Umsetzung beitra- gen c) angemessenes Feedback geben und annehmen d) Ursachen von Konflikten und Kommunikationsstö- rungen erkennen und zu deren Lösung beitragen e) Informations- und Kommunikationssysteme einset- zen f) Daten mit betriebsüblichen Verfahren erfassen, si- chern und pflegen, Datenschutz und Datensicherheit beachten | 6 | |
4 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Absatz 4 Nummer 4) | a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Ar- beitsplatz feststellen und Maßnahmen zur Vermei- dung der Gefährdung ergreifen b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhü- tungsvorschriften anwenden c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten d) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes an- wenden sowie Verhaltensweisen bei Bränden be- schreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen | während der gesamten Ausbildung | |
5 | Umweltschutz (§ 4 Absatz 4 Nummer 5) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbeson- dere a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbil- dungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltscho- nenden Energie- und Materialverwendung nutzen d) Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen |
Zitierungen von Anlage 1 VerkEHKflAusbV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 VerkEHKflAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
VerkEHKflAusbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 VerkEHKflAusbV Gegenstand der Berufsausbildungen und Ausbildungsrahmenpläne
... Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Verkäufer und zur Verkäuferin ( Anlage 1 ) genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. (2) Gegenstand der ...
§ 9 VerkEHKflAusbV Inhalt der Zwischenprüfung
... Zwischenprüfung erstreckt sich auf 1. die im Ausbildungsrahmenplan ( Anlage 1 ) für die ersten zwölf Monate genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten ...
§ 12 VerkEHKflAusbV Inhalt der Abschlussprüfung
... Abschlussprüfung erstreckt sich auf 1. die im Ausbildungsrahmenplan ( Anlage 1 ) genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie 2. den im ...
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