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Artikel 2 - Viertes Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes (4. BFStrMGÄndG k.a.Abk.)

Artikel 2



Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 30. März 2017.

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