Artikel 1 - Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes (SchriftVG k.a.Abk.)

Artikel 1 Änderung des E-Government-Gesetzes


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 5. April 2017 EGovG § 11, § 17 (neu)

(206-6)

Das E-Government-Gesetz vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749; 2015 I S. 678) wird wie folgt geändert:

1.
Der Inhaltsübersicht wird folgende Angabe angefügt:

§ 17 Änderung verwaltungsrechtlicher Rechtsverordnungen des Bundes".

2.
In § 11 Absatz 4 Satz 1 in dem Satzteil vor Nummer 1 werden nach dem Wort „schriftlich" die Wörter „oder elektronisch" eingefügt.

3.
Folgender § 17 wird angefügt:

§ 17 Änderung verwaltungsrechtlicher Rechtsverordnungen des Bundes

Soweit Anordnungen der Schriftform in Rechtsverordnungen des Bundes nach dem Bericht der Bundesregierung zu Artikel 30 Absatz 2 Nummer 1 des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749) verzichtbar sind (Bundestagsdrucksache 18/9177, S. 29 bis 47), sind diese aufzuheben oder mit dem Ziel einer möglichst einfachen elektronischen Verfahrensabwicklung zu ergänzen."

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Zitierungen von Artikel 1 Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 SchriftVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SchriftVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen
G. v. 04.04.2017 BGBl. I S. 770
Artikel 1 RL2014/55/EU-UG Änderung des E-Government-Gesetzes
... E-Government-Gesetz vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749; 2015 I S. 678), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die Inhaltsübersicht ...


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