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Artikel 4 - Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes (SchriftVG k.a.Abk.)

Artikel 4 Änderung der BDBOS-Zertifizierungsverordnung


Artikel 4 ändert mWv. 5. April 2017 BDBOSZertV § 2, § 3, § 6, § 7, § 9

(200-7-1)

Die BDBOS-Zertifizierungsverordnung vom 17. Dezember 2010 (BGBl. I S. 2120) wird wie folgt geändert:

1.
§ 2 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 1 werden nach dem Wort „schriftlichen" die Wörter „oder elektronischen" eingefügt und werden das Komma sowie die Wörter „der auch in einer elektronischen Fassung zu übermitteln ist" gestrichen.

bb)
Nach Satz 1 wird folgender Satz eingefügt:

„Ein schriftlicher Antrag ist auch in einer elektronischen Fassung zu übermitteln."

b)
In Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe „Satz 3" durch die Angabe „Satz 4" ersetzt.

2.
In § 3 Absatz 2 Satz 3, § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, § 7 Absatz 1 Satz 4 sowie § 9 Absatz 2 Nummer 1 wird jeweils die Angabe „Satz 3" durch die Angabe „Satz 4" ersetzt.