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Artikel 4 - Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes (SchriftVG k.a.Abk.)
Artikel 4 Änderung der BDBOS-Zertifizierungsverordnung
(200-7-1)
Die BDBOS-Zertifizierungsverordnung vom 17. Dezember 2010 (BGBl. I S. 2120) wird wie folgt geändert:
Die BDBOS-Zertifizierungsverordnung vom 17. Dezember 2010 (BGBl. I S. 2120) wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Satz 1 werden nach dem Wort „schriftlichen" die Wörter „oder elektronischen" eingefügt und werden das Komma sowie die Wörter „der auch in einer elektronischen Fassung zu übermitteln ist" gestrichen.
- bb)
- Nach Satz 1 wird folgender Satz eingefügt:
„Ein schriftlicher Antrag ist auch in einer elektronischen Fassung zu übermitteln."
- b)
- In Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe „Satz 3" durch die Angabe „Satz 4" ersetzt.
- 2.
- In § 3 Absatz 2 Satz 3, § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, § 7 Absatz 1 Satz 4 sowie § 9 Absatz 2 Nummer 1 wird jeweils die Angabe „Satz 3" durch die Angabe „Satz 4" ersetzt.
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