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Artikel 17 - Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes (SchriftVG k.a.Abk.)

Artikel 17 Änderung der Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren Dienst an wissenschaftlichen Bibliotheken des Bundes


Artikel 17 ändert mWv. 5. April 2017 LAP-hDBiblV § 17

(2030-7-11-1)

§ 17 der Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren Dienst an wissenschaftlichen Bibliotheken des Bundes vom 25. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2779), die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 20. November 2015 (BGBl. I S. 2010) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Absatz 1 Satz 1 werden nach dem Wort „schriftliche" die Wörter „oder elektronische" eingefügt.

2.
In Absatz 2 Satz 3 werden nach dem Wort „schriftlich" die Wörter „oder elektronisch" eingefügt.

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