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Artikel 18 - Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes (SchriftVG k.a.Abk.)
Artikel 18 Änderung der Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung
Artikel 18 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 5. April 2017 LAP-mntDBWVV § 21, § 22, § 24a, § 30, § 32, § 36
(2030-7-12-2)
Die Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung vom 28. November 2001 (BGBl. I S. 3327), die zuletzt durch Artikel 3 Absatz 19 der Verordnung vom 12. Februar 2009 (BGBl. I S. 320) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
Die Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung vom 28. November 2001 (BGBl. I S. 3327), die zuletzt durch Artikel 3 Absatz 19 der Verordnung vom 12. Februar 2009 (BGBl. I S. 320) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 21 Absatz 5 Satz 3 werden nach dem Wort „schriftlich" die Wörter „oder elektronisch" eingefügt.
- 2.
- § 22 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 werden nach dem Wort „schriftliche" die Wörter „oder elektronische" eingefügt.
- b)
- In Absatz 3 Satz 3 werden nach dem Wort „schriftlich" die Wörter „oder elektronisch" eingefügt.
- 3.
- In § 24a Absatz 1 Satz 4 werden nach dem Wort „schriftliche" die Wörter „oder elektronische" eingefügt.
- 4.
- In § 30 Absatz 6 Satz 2 werden die Wörter „eine Niederschrift" durch die Wörter „ein schriftliches oder elektronisches Protokoll" ersetzt und die Wörter „und unterschreiben die Niederschrift" gestrichen.
- 5.
- In § 32 Absatz 5 werden die Wörter „eine Niederschrift gefertigt, die die Mitglieder der jeweiligen Prüfungskommission unterschreiben" durch die Wörter „ein Protokoll durch die Mitglieder der jeweiligen Prüfungskommission schriftlich oder elektronisch gefertigt" ersetzt.
- 6.
- In § 36 Absatz 5 werden die Wörter „eine Niederschrift" durch die Wörter „ein Protokoll schriftlich oder elektronisch" ersetzt.
Zitierungen von Artikel 18 Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 18 SchriftVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SchriftVG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts
G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 414
Artikel 57 SVReformG Änderung der Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung
... in der Bundeswehrverwaltung vom 28. November 2001 (BGBl. I S. 3327), die zuletzt durch Artikel 18 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626 ) geändert worden ist, wird die Angabe „§ 10 Abs. 4" durch die Angabe ...
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