(2030-7-17-3)
Die
Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren technischen Dienst in der Bundeswehrverwaltung - Fachrichtung Wehrtechnik - vom
17. April 2002 (BGBl. I S. 1444), die zuletzt durch
Artikel 3 Absatz 29 der Verordnung vom 12. Februar 2009 (BGBl. I S. 320) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 19 Absatz 2 Satz 5 und § 20 Absatz 3 Satz 3 werden jeweils nach dem Wort „schriftlich" die Wörter „oder elektronisch" eingefügt.
- 2.
- In § 27 Absatz 6 Satz 2 werden die Wörter „eine Niederschrift" durch die Wörter „ein schriftliches oder elektronisches Protokoll" ersetzt und werden die Wörter „und unterschreiben die Niederschrift" gestrichen.
- 3.
- In § 29 Absatz 5 werden die Wörter „eine Niederschrift gefertigt, die die Mitglieder der jeweiligen Prüfungskommission unterschreiben" durch die Wörter „ein Protokoll durch die Mitglieder der jeweiligen Prüfungskommission schriftlich oder elektronisch gefertigt" ersetzt.
Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts
G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423