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Artikel 76 - Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes (SchriftVG k.a.Abk.)

Artikel 76 Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer „Stiftung Jüdisches Museum Berlin"


Artikel 76 ändert mWv. 5. April 2017 JMBStiftG § 7

(224-17)

§ 7 Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung einer „Stiftung Jüdisches Museum Berlin" vom 16. August 2001 (BGBl. I S. 2138, 2171), das durch Artikel 15 Absatz 61 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Satz 1 werden nach dem Wort „schriftlichen" die Wörter „oder elektronischen" eingefügt.

2.
In Satz 5 wird das Wort „fernschriftlichen" durch das Wort „elektronischen" und das Wort „fernschriftlich" durch das Wort „elektronisch" ersetzt.