Artikel 105 - Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes (SchriftVG k.a.Abk.)

Artikel 105 Änderung der Verordnung über die Anerkennung von Prüfungen für die Eintragung in die Handwerksrolle


Artikel 105 ändert mWv. 5. April 2017 HwREintrV § 4

(7110-4-6)

§ 4 Satz 2 der Verordnung über die Anerkennung von Prüfungen für die Eintragung in die Handwerksrolle vom 29. Juni 2005 (BGBl. I S. 1935) wird aufgehoben.



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