Artikel 173 - Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes (SchriftVG k.a.Abk.)

Artikel 173 Änderung der Straßenbahn-Betriebsleiter-Prüfungsverordnung


Artikel 173 ändert mWv. 5. April 2017 StrabBlPV § 22

(9234-6)

In § 22 Absatz 1 Satz 1 der Straßenbahn-Betriebsleiter-Prüfungsverordnung vom 29. Juli 1988 (BGBl. I S. 1554), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 4. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3854; 2010 I S. 940) geändert worden ist, werden nach dem Wort „schriftlichen" die Wörter „oder elektronischen" eingefügt.



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