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Artikel 4 - Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz (InsoAnfÄndG k.a.Abk.)

Artikel 4 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 4. April 2017.

 
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