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§ 4 - Luftverkehrskaufleuteausbildungsverordnung (LuftvKflAusbV)
§ 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
§ 4 wird in 1 Vorschrift zitiert
(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in:
- 1.
- berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
- 2.
- integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
(2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Einkaufsprozesse durchführen,
- 2.
- personalwirtschaftliche Prozesse gestalten,
- 3.
- Terminalprozesse gestalten,
- 4.
- Abfertigungsprozesse steuern,
- 5.
- kaufmännische Steuerung und Kontrolle durchführen,
- 6.
- Marketingmaßnahmen planen, durchführen und bewerten,
- 7.
- Vertriebsprozesse gestalten und
- 8.
- Prozesse der Luftfrachtabfertigung vorbereiten, koordinieren und überwachen.
(3) Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
- Umweltschutz und
- 5.
- Sicherheitsverfahren umsetzen.
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Zitierungen von § 4 LuftvKflAusbV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 LuftvKflAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
LuftvKflAusbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Anlage LuftvKflAusbV (zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Luftverkehrskaufmann und zur Luftverkehrskauffrau
... 4 1 Einkaufsprozesse durchführen ( § 4 Absatz 2 Nummer 1 ) a) Bedarfe an Produkten und Dienstleistungen feststel- len b) Bezugsquellen ... 2 Personalwirtschaftliche Prozesse gestalten ( § 4 Absatz 2 Nummer 2 ) a) Personalplanung unter Berücksichtigung betrieb- licher Rahmenbedingungen ... den 4 3 Terminalprozesse gestalten ( § 4 Absatz 2 Nummer 3 ) a) Terminalprozesse mit operativen Partnern koordinie- ren und abstimmen, ... 4 Abfertigungsprozesse steuern ( § 4 Absatz 2 Nummer 4 ) a) Abfertigungsvorgänge in den Bereichen Passagier- und Flugzeugabfertigung ... Steuerung und Kontrolle durchführen ( § 4 Absatz 2 Nummer 5 ) a) Geschäftsvorgänge bearbeiten und dabei Instru- mente des ... planen, durchführen und bewerten ( § 4 Absatz 2 Nummer 6 ) a) Marketingmaßnahmen, auch in englischer Sprache, vorbereiten, ... 4 7 Vertriebsprozesse gestalten ( § 4 Absatz 2 Nummer 7 ) a) Kundengespräche, auch in englischer Sprache, vor- bereiten, ... der Luftfracht- abfertigung vorbereiten, koordinieren und überwachen ( § 4 Absatz 2 Nummer 8 ) a) Kundenanforderungen analysieren und kundenge- rechte ... 1 Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht ( § 4 Absatz 3 Nummer 1 ) a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages erklären, ins- besondere Abschluss, ... 2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes ( § 4 Absatz 3 Nummer 2 ) a) Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes er- läutern b) ... 3 Sicherheit und Gesundheits- schutz bei der Arbeit ( § 4 Absatz 3 Nummer 3 ) a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Ar- beitsplatz feststellen und ... greifen 4 Umweltschutz ( § 4 Absatz 3 Nummer 4 ) Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen ... 5 Sicherheitsverfahren umsetzen ( § 4 Absatz 3 Nummer 5 ) a) nationale und internationale Rechtsgrundlagen ein- halten b) ...
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