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§ 13 - Luftverkehrskaufleuteausbildungsverordnung (LuftvKflAusbV)
§ 13 Prüfungsbereiche von Teil 2
Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- 1.
- Kaufmännische Unterstützungsprozesse,
- 2.
- Abfertigungsprozesse sowie
- 3.
- Wirtschafts- und Sozialkunde.
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