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Eingangsformel - Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen (RL2014/55/EU-UG k.a.Abk.)

Eingangsformel *)



Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

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*)
Artikel 1 dieses Gesetzes dient der Umsetzung der Richtlinie 2014/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen (ABl. L 133 vom 6.5.2014, S. 1).