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Gesetz zur Neuregelung des Rechts zur Sicherstellung der Ernährung in einer Versorgungskrise (ESVNeuRG k.a.Abk.)


Eingangsformel



Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:


Artikel 1 Gesetz über die Sicherstellung der Grundversorgung mit Lebensmitteln in einer Versorgungskrise und Maßnahmen zur Vorsorge für eine Versorgungskrise


Artikel 1 ändert mWv. 11. April 2017 ESVG



Artikel 2 Änderung des Arbeitssicherstellungsgesetzes


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 11. April 2017 ASG § 4



Artikel 3 Aufhebung von Rechtsverordnungen


Artikel 3 ändert mWv. 11. April 2017 EBewiV EWMV



Artikel 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 4 ändert mWv. 11. April 2017 ESG EVG

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig treten das Ernährungssicherstellungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1990 (BGBl. I S. 1802), das zuletzt durch Artikel 359 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, und das Ernährungsvorsorgegesetz vom 20. August 1990 (BGBl. I S. 1766), das zuletzt durch Artikel 362 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 10. April 2017.


Schlussformel



Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.

Der Bundespräsident

Frank-Walter Steinmeier

Die Bundeskanzlerin

Dr. Angela Merkel

Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft

Christian Schmidt