Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 12.07.2021 aufgehoben
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Eingangsformel - Reifenkennzeichnungsverordnung (ReifKennzV)

V. v. 04.04.2017 BGBl. I S. 791 (Nr. 19); aufgehoben durch Artikel 2 V. v. 05.07.2021 BGBl. I S. 2439
Geltung ab 11.04.2017; FNA: 754-25-1 Energieversorgung
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Eingangsformel



Auf Grund des § 4 Absatz 1 Nummer 1 und 2, Absatz 2 Nummer 3, Absatz 3 Nummer 1 und 4 des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes vom 10. Mai 2012 (BGBl. I S. 1070), von denen § 4 Absatz 1 durch Artikel 337 Nummer 1 Buchstabe a der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie:



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