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Anlage 1 - Achte Verordnung zur Änderung rhein- und moselschifffahrtspolizeilicher Vorschriften (8. RhMosSchRÄndV k.a.Abk.)
Anlage 1 (zu Artikel 1) Änderung der Schiffspersonalverordnung-Rhein
Anlage 1 wird in 2 Vorschriften zitiert
- 1.
- Anlage A5 wird wie folgt gefasst:
„A5 Als gleichwertig anerkannte im Ausland ausgestellte Schifferdienstbücher
Die Liste der als gleichwertig anerkannten im Ausland ausgestellten Schifferdienstbücher und der dazu gehörigen Informationen über die ausstellenden Behörden werden von der ZKR auf der Website www.ccr-zkr.org bekannt gemacht."
Beschluss vom 2. Juni 2016 (Protokoll 6) - 2.
- Anlage D5 wird wie folgt gefasst:
„D5 Als gleichwertig anerkannte Schiffsführerzeugnisse
Die Liste der als gleichwertig anerkannten Schiffsführerzeugnisse und der dazu gehörigen Informationen über die aus stellenden Behörden und die Muster werden von der ZKR auf der Website www.ccr-zkr.org bekannt gemacht."
Beschluss vom 2. Juni 2016 (Protokoll 6) - 3.
- Anlage D6 wird wie folgt gefasst:
„D6 Als gleichwertig anerkannte Befähigungszeugnisse für die Radarfahrt
Die Liste der als gleichwertig anerkannten Befähigungszeugnisse für die Radarfahrt und der dazu gehörigen Informationen über die ausstellenden Behörden und die Muster werden von der ZKR auf der Website www.ccr-zkr.org bekannt gemacht."
Beschluss vom 2. Juni 2016 (Protokoll 6)
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Zitierungen von Anlage 1 Achte Verordnung zur Änderung rhein- und moselschifffahrtspolizeilicher Vorschriften
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 8. RhMosSchRÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
8. RhMosSchRÄndV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 1 8. RhMosSchRÄndV Inkraftsetzen eines Beschlusses der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt
... worden ist, wird hiermit auf dem Rhein in Kraft gesetzt. Der Beschluss wird nachstehend als Anlage 1 ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Schiffspersonalverordnung-Rhein
V. v. 27.09.2017 BGBl. 2017 II S. 1282
Artikel 1 1. RheinSchPersVÄndV Inkraftsetzen eines Beschlusses der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt
... Dezember 2011 (BGBl. 2011 II S. 1300, Anlageband)), die zuletzt durch Beschluss vom 2. Juni 2016 ( Anlage 1 zu Artikel 1 der Verordnung vom 30. März 2017 (BGBl. 2017 II S. 322, 324)) geändert ...
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