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Artikel 3 - Einundfünfzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit von Sportwettbetrug und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben (51. StGBÄndG k.a.Abk.)

Artikel 3 Einschränkung eines Grundrechts



Durch Artikel 2 dieses Gesetzes wird das Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) eingeschränkt.

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