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Schlussformel - Einundfünfzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit von Sportwettbetrug und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben (51. StGBÄndG k.a.Abk.)
Schlussformel
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.
Der Bundespräsident
Frank-Walter Steinmeier
Die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel
Der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz
Heiko Maas
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.
Der Bundespräsident
Frank-Walter Steinmeier
Die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel
Der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz
Heiko Maas
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