Zitierungen von § 3 MaStRV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 MaStRV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MaStRV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 8 MaStRV Registrierungsverfahren (vom 01.01.2025)
... genutzt werden. Ein Marktakteur, der eine natürliche Person ist und der sich nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 zu registrieren hat, darf dem Marktstammdatenregister Daten und andere Informationen auch ...
§ 9 MaStRV Verarbeitung von Daten (vom 21.11.2018)
... erforderlich ist. (2) Die Bundesnetzagentur löscht den Marktakteur nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 innerhalb von drei Monaten nach der Registrierung der endgültigen Stilllegung der Einheit, ...
§ 21 MaStRV Ordnungswidrigkeiten (vom 16.05.2024)
... handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 3 Absatz 1 , § 5 Absatz 1, 3 oder 4 Satz 1 oder § 7 Absatz 1 eine Registrierung nicht, nicht ...
§ 22 MaStRV Festlegungen (vom 21.11.2018)
... gelten oder nicht mehr als vertraulich gelten, 5. Personen, die abweichend von § 3 Absatz 1 nicht registrierungspflichtig sind, 6. die Definitionen der einzutragenden Daten ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Marktstammdatenregisterverordnung
V. v. 15.11.2018 BGBl. I S. 1891
Artikel 1 MaStRVÄndV Änderung der Marktstammdatenregisterverordnung
... die elektronische Plattform des Marktstammdatenregisters im Internet." 3. § 3 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... Für die Registrierungen muss das Webportal genutzt werden. Ein Marktakteur, der sich nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 zu registrieren hat, darf dem Marktstammdatenregister Daten und andere Informationen auch ... wie folgt gefasst: „(2) Die Bundesnetzagentur löscht den Marktakteur nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 innerhalb von drei Monaten nach der Registrierung der endgültigen Stilllegung der Einheit, ... innerhalb von 24 Monaten nach dem Start des Webportals vorgenommen werden, gelten abweichend von § 3 Absatz 2 und von § 5 Absatz 5 als rechtzeitig. Hiervon ausgenommen sind die Registrierungen von 1. ... Für Registrierungen nach den Nummern 1 und 2 sind die Fristen gemäß § 3 Absatz 2 und § 5 Absatz 5 anzuwenden; Registrierungen nach den Nummern 3 bis 5 gelten als rechtzeitig, ...

Verordnung zur Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2021 und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
V. v. 14.07.2021 BGBl. I S. 2860
Artikel 2 EEVuaÄndV Änderung der Marktstammdatenregisterverordnung
... Angabe ersetzt: „§ 24 Übergangsbestimmungen". 2. In § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 wird die Angabe „§ 14 Satz 3" durch die Wörter „§ 14 Absatz 1 Satz ...


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