interne Verweise§ 8 MaStRV Registrierungsverfahren (vom 01.01.2025) ... genutzt werden. Ein Marktakteur, der eine natürliche Person ist und der sich nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 zu registrieren hat, darf dem Marktstammdatenregister Daten und andere Informationen auch ...
§ 9 MaStRV Verarbeitung von Daten (vom 21.11.2018) ... erforderlich ist. (2) Die Bundesnetzagentur löscht den Marktakteur nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 innerhalb von drei Monaten nach der Registrierung der endgültigen Stilllegung der Einheit, ...
§ 21 MaStRV Ordnungswidrigkeiten (vom 16.05.2024) ... handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 3 Absatz 1 , § 5 Absatz 1, 3 oder 4 Satz 1 oder § 7 Absatz 1 eine Registrierung nicht, nicht ...
§ 22 MaStRV Festlegungen (vom 21.11.2018) ... gelten oder nicht mehr als vertraulich gelten, 5. Personen, die abweichend von § 3 Absatz 1 nicht registrierungspflichtig sind, 6. die Definitionen der einzutragenden Daten ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung der Marktstammdatenregisterverordnung
V. v. 15.11.2018 BGBl. I S. 1891
Artikel 1 MaStRVÄndV Änderung der Marktstammdatenregisterverordnung ... die elektronische Plattform des Marktstammdatenregisters im Internet." 3. § 3 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: ... Für die Registrierungen muss das Webportal genutzt werden. Ein Marktakteur, der sich nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 zu registrieren hat, darf dem Marktstammdatenregister Daten und andere Informationen auch ... wie folgt gefasst: „(2) Die Bundesnetzagentur löscht den Marktakteur nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 innerhalb von drei Monaten nach der Registrierung der endgültigen Stilllegung der Einheit, ... innerhalb von 24 Monaten nach dem Start des Webportals vorgenommen werden, gelten abweichend von § 3 Absatz 2 und von § 5 Absatz 5 als rechtzeitig. Hiervon ausgenommen sind die Registrierungen von 1. ... Für Registrierungen nach den Nummern 1 und 2 sind die Fristen gemäß § 3 Absatz 2 und § 5 Absatz 5 anzuwenden; Registrierungen nach den Nummern 3 bis 5 gelten als rechtzeitig, ...
Verordnung zur Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2021 und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
V. v. 14.07.2021 BGBl. I S. 2860
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