Zitierungen von § 6 MaStRV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 MaStRV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MaStRV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage MaStRV (zu § 6) Im Marktstammdatenregister zu erfassende Daten (vom 01.01.2025)
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Zweite Verordnung zur Änderung der Marktstammdatenregisterverordnung
V. v. 06.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 402
Artikel 1 2. MaStRVÄndV Änderung der Marktstammdatenregisterverordnung
... ersetzt. 2. Die Anlage wird wie folgt gefasst: „Anlage (zu § 6 ) Im Marktstammdatenregister zu erfassende Daten  ...


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