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Zitierungen von § 16 MaStRV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16 MaStRV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MaStRV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1237, 2023 I Nr. 87; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2479
Artikel 10 EEGAusbGuEnFG Änderung der Marktstammdatenregisterverordnung
... Internetseite." 8. In § 4 Absatz 1 Nummer 1 und § 16 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 werden jeweils die Wörter „Wirtschaft und Energie" durch die Wörter ...

Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
G. v. 08.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 151
Artikel 3 EEGuEnWRÄndG Änderung der Marktstammdatenregisterverordnung
... die Angabe „Absatz 5" durch die Angabe „Absatz 6" ersetzt. 4. § 16 Absatz 4 wird wie folgt gefasst: „(4) Andere als die in Absatz 3 genannten Behörden ...

Verordnung zur Änderung der Marktstammdatenregisterverordnung
V. v. 15.11.2018 BGBl. I S. 1891
Artikel 1 MaStRVÄndV Änderung der Marktstammdatenregisterverordnung
... das Wort „technischen" vorangestellt. d) In der Angabe zu § 16 wird das Wort „Nutzung" durch das Wort „Verwendung" ersetzt. e) ... ist nicht anzuwenden auf Einheiten, die zu EEG- und KWK-Anlagen gehören." 14. § 16 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift wird das Wort ... sie im Internet. (5) Das Recht auf Verweigerung der Datenübermittlung nach § 16 Absatz 6 darf frühestens 24 Monate nach dem Start des Webportals geltend gemacht werden.  ...

Verordnung zur Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2021 und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
V. v. 14.07.2021 BGBl. I S. 2860
Artikel 2 EEVuaÄndV Änderung der Marktstammdatenregisterverordnung
... Daten im Einzelfall für die Registerführung erforderlich sind." 5. In § 16 Absatz 3 Satz 1 wird der Satzteil vor Nummer 1 durch die Wörter „Die Bundesnetzagentur eröffnet ...