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Zitierungen von § 18 MaStRV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 18 MaStRV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MaStRV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
G. v. 08.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 151
Artikel 3 EEGuEnWRÄndG Änderung der Marktstammdatenregisterverordnung
... wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird in der Angabe zu § 18 das Wort „Meldepflichten" durch das Wort „Meldepflicht" ersetzt.  ... sonstigen Missbrauch zu schützen und nach sechs Monaten zu löschen." 5. § 18 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 18 Zusätzliche Meldepflicht". b) Die Absätze 1 und 2 werden aufgehoben. ...

Gesetz zur Förderung von Mieterstrom und zur Änderung weiterer Vorschriften des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2532
Artikel 5 MietStrFG Änderung der Marktstammdatenregisterverordnung
... vom 10. April 2017 (BGBl. I S. 842) wird wie folgt geändert: 1. Dem § 18 wird folgender Absatz 6 angefügt: „(6) Die Eintragung der Angabe nach ...

Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht
G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3026
Artikel 9a WaStNUG Änderung der Marktstammdatenregisterverordnung
... geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 18 wird wie folgt geändert: a) Die Absätze 2 bis 4 werden aufgehoben.  ...

Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 08.08.2020 BGBl. I S. 1728
Artikel 9 GEGEG Änderung der Marktstammdatenregisterverordnung
...  1. In § 8 Absatz 3 Satz 2 werden die Wörter „mit Ausnahme der Angabe nach § 18 Absatz 5 Satz 1" gestrichen. 2. § 18 wird wie folgt geändert: a) ... „mit Ausnahme der Angabe nach § 18 Absatz 5 Satz 1" gestrichen. 2. § 18 wird wie folgt geändert: a) Absatz 5 wird aufgehoben. b) Die ...

Verordnung zur Änderung der Marktstammdatenregisterverordnung
V. v. 15.11.2018 BGBl. I S. 1891
Artikel 1 MaStRVÄndV Änderung der Marktstammdatenregisterverordnung
... nach dem Wort „Registrierungen" die Wörter „mit Ausnahme der Angabe nach § 18 Absatz 5 Satz 1 " eingefügt und werden die Wörter „einer finanziellen Förderung" ... werden darüber hinaus nur fällig, wenn die Betreiber gemäß § 18 Absatz 5 bei der Registrierung angegeben haben, dass sie Zahlungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz ...

Verordnung zur Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2021 und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
V. v. 14.07.2021 BGBl. I S. 2860
Artikel 2 EEVuaÄndV Änderung der Marktstammdatenregisterverordnung
... Daten zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben benötigen:" ersetzt. 6. § 18 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 werden nach den Wörtern ...