interne Verweise
Zitat in folgenden NormenBesondere Gebührenverordnung Eisenbahn-Bundesamt (EBABGebV)
Artikel 1 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3182; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 05.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 189
Zitate in aufgehobenen TitelnBrennstoffwechsel-Gasmangellage-Verordnung (BG-V)
V. v. 19.10.2022 BGBl. I S. 1812
§ 3 BG-V Errichtung und Betrieb von Anlagen ... und den Betrieb von Anlagen nach § 1 Absatz 2 bedarf es über die Ausnahmen von § 41 Absatz 1 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen hinaus keiner Eignungsfeststellung nach § 63 Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes, wenn die ...
§ 4 BG-V Wesentliche Änderung bestehender Lageranlagen ... Lageranlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen darf über die Ausnahmen in § 41 Absatz 1 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen hinaus ohne Eignungsfeststellung wesentlich geändert werden, wenn ein ...
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