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Bekanntmachung - Dreizehnte Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes (13. AUGBek k.a.Abk.)
V. v. 11.05.1992 BGBl. I S. 991
Geltung ab 29.05.1992; FNA: 319-89-1-13 Zwischenstaatliche Rechtshilfe
Geltung ab 29.05.1992; FNA: 319-89-1-13 Zwischenstaatliche Rechtshilfe
Bekanntmachung
Auf Grund des § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes vom 19. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2563) wird bekanntgemacht, daß die Gegenseitigkeit im Sinne dieses Gesetzes nunmehr auch im Verhältnis zu dem US-Bundesstaat
Delaware
verbürgt ist. Ferner wird bekanntgemacht, daß im Verhältnis zu dem US-Bundesstaat
Wisconsin
die Gegenseitigkeit nicht mehr auf Kindesunterhalt beschränkt ist (BGBl. 1989 I S. 372), sondern nunmehr auch für Ehegattenunterhalt besteht.
Damit ist die Gegenseitigkeit im Sinne des Auslandsunterhaltsgesetzes insgesamt im Verhältnis zu folgenden Staaten verbürgt:
Arizona,
Arkansas,
Connecticut,
Delaware,
Florida,
Georgia,
Hawaii,
Idaho,
Illinois,
Kalifornien,
Kentucky,
Louisiana,
Maryland,
Massachusetts,
Michigan,
Minnesota,
Montana,
Nevada,
New Mexico,
New Jersey,
New York,
North Carolina,
North Dakota,
Ohio,
Oklahoma,
Oregon,
Pennsylvania,
Rhode Island,
South Dakota,
Tennessee,
Texas,
Vermont,
Washington,
West Virginia,
Wisconsin und zu
Wyoming;
Manitoba,
Neubraunschweig,
Neufundland, einschließlich Labrador,
Ontario,
der Prinz Eduard Insel,
Saskatchewan und zum
Yukon Territorium;
Delaware
verbürgt ist. Ferner wird bekanntgemacht, daß im Verhältnis zu dem US-Bundesstaat
Wisconsin
die Gegenseitigkeit nicht mehr auf Kindesunterhalt beschränkt ist (BGBl. 1989 I S. 372), sondern nunmehr auch für Ehegattenunterhalt besteht.
Damit ist die Gegenseitigkeit im Sinne des Auslandsunterhaltsgesetzes insgesamt im Verhältnis zu folgenden Staaten verbürgt:
- 1.
- in den Vereinigten Staaten von Amerika im Verhältnis zu
Arizona,
Arkansas,
Connecticut,
Delaware,
Florida,
Georgia,
Hawaii,
Idaho,
Illinois,
Kalifornien,
Kentucky,
Louisiana,
Maryland,
Massachusetts,
Michigan,
Minnesota,
Montana,
Nevada,
New Mexico,
New Jersey,
New York,
North Carolina,
North Dakota,
Ohio,
Oklahoma,
Oregon,
Pennsylvania,
Rhode Island,
South Dakota,
Tennessee,
Texas,
Vermont,
Washington,
West Virginia,
Wisconsin und zu
Wyoming;
- 2.
- in Kanada im Verhältnis zu
Manitoba,
Neubraunschweig,
Neufundland, einschließlich Labrador,
Ontario,
der Prinz Eduard Insel,
Saskatchewan und zum
Yukon Territorium;
- 3.
- im Verhältnis zu Südafrika.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/1249/index.htm