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Artikel 10 - Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, zur Stärkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes und zum maschinellen Siegel im Grundbuch- und Schiffsregisterverfahren (BauVRRG k.a.Abk.)

Artikel 10 Inkrafttreten



Die Artikel 8 und 9 treten am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Im Übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Januar 2018 in Kraft.


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Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 4. Mai 2017.