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Berichtigung der Bekanntmachung der Neufassung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEBNB2017Ber k.a.Abk.)
Berichtigung
In der Bekanntmachung der Neufassung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt vom 30. März 2017 (BGBl. I S. 711) ist die Neufassung wie folgt zu berichtigen:
In § 35c Absatz 2 ist die Angabe „Ausnahme Nr. 14 (S)" durch die Angabe „Ausnahme Nr. 40 (S)" zu ersetzen.
In § 35c Absatz 2 ist die Angabe „Ausnahme Nr. 14 (S)" durch die Angabe „Ausnahme Nr. 40 (S)" zu ersetzen.
Schlussformel
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Im Auftrag Schwan
Im Auftrag Schwan
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