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Artikel 2 - Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Pflanzenbeschauverordnung (13. PflBeschauVÄndV k.a.Abk.)
Artikel 2
(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
(2) Die Pflanzenbeschauverordnung gilt mit Ablauf des 4. November 2017 an wieder in ihrer am 4. Mai 2017 maßgebenden Fassung, sofern nicht mit Zustimmung des Bundesrates etwas anderes verordnet wird.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 4. Mai 2017.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/12497/a205051.htm