Änderung Anlage 1 SpFV vom 01.05.2024

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von Anlage 1 SpFV, alle Änderungen durch Artikel 7 1. BinSchStrOuaÄndV am 1. Mai 2024 und Änderungshistorie der SpFV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

Anlage 1 SpFV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.05.2024 geltenden Fassung
Anlage 1 SpFV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.05.2024 geltenden Fassung
durch Artikel 7 V. v. 18.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 100, 115
(heute geltende Fassung) 

(Textabschnitt unverändert)

Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1) Muster für den amtlichen Sportbootführerschein


Vorderseite

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Muster Sportbootführerschein Vorderseite (BGBl. 2022 I S. 2213)


(Text neue Fassung)

Muster für die Vorderseite des amtlichen Sportbootführerscheins (BGBl. 2024 I Nr. 100 S. 14)


Rückseite

vorherige Änderung

Muster Sportbootführerschein Rückseite (BGBl. 2022 I S. 2213)




Muster für die Rückseite des amtlichen Sportbootführerscheins (BGBl. 2024 I Nr. 100 S. 14)


Das Zertifikat ist unter Berücksichtigung der internationalen ISO/IEC-Norm 7810 auszustellen.

Ländercode gemäß ISO ALPHA-2.



(heute geltende Fassung) 



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