Artikel 1 - Sechste Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (6. ElektroStoffVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 1 Änderung der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung


Artikel 1 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 10. Mai 2017 ElektroStoffV § 3

In § 3 Absatz 3 Satz 1 der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung vom 19. April 2013 (BGBl. I S. 1111), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Dezember 2016 (BGBl. I S. 2919) geändert worden ist, werden die Wörter „die delegierte Richtlinie 2015/573/EU (ABl. L 94 vom 10.4.2015, S. 4) und die delegierte Richtlinie 2015/574/EU (ABl. L 94 vom 10.4.2015, S. 6)" durch die Wörter „die delegierte Richtlinie (EU) 2016/1028 (ABl. L 168 vom 25.6.2016, S. 13) und die delegierte Richtlinie (EU) 2016/1029 (ABl. L 168 vom 25.6.2016, S. 15)" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 1 Sechste Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 6. ElektroStoffVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 6. ElektroStoffVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 3 6. ElektroStoffVÄndV Weitere Änderung der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung
... und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung vom 19. April 2013 (BGBl. I S. 1111), die zuletzt durch Artikel 1 dieser Verordnung geändert worden ist, werden die Wörter „die delegierte ...
Artikel 4 6. ElektroStoffVÄndV Inkrafttreten
... Die Artikel 1 und 2 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Artikel 3 tritt am 6. ...


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