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Artikel 4 - Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt (UVPRLBauRUG k.a.Abk.)
Artikel 4 Bekanntmachung
Artikel 4 wird in 2 Vorschriften zitiert
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit kann den Wortlaut des Baugesetzbuchs und der Baunutzungsverordnung in der vom 1. Oktober 2017 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
Zitierungen von Artikel 4 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 UVPRLBauRUG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
UVPRLBauRUG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Bekanntmachung der Neufassung der Baunutzungsverordnung
B. v. 21.11.2017 BGBl. I S. 3786
Bekanntmachung BauNVONBek
... Grund des Artikels 4 des Gesetzes vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057 ) wird nachstehend der Wortlaut der Baunutzungsverordnung in der seit dem 1. Oktober 2017 geltenden ...
Bekanntmachung der Neufassung des Baugesetzbuchs
B. v. 03.11.2017 BGBl. I S. 3634
Bekanntmachung BauGB 2017
... Grund des Artikels 4 des Gesetzes vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057 ) wird nachstehend der Wortlaut des Baugesetzbuchs in der seit dem 1. Oktober 2017 geltenden ...
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