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Artikel 5 - Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt (UVPRLBauRUG k.a.Abk.)
Artikel 5 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
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- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 12. Mai 2017.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/12505/a205250.htm