Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 28 StandAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 28 StandAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StandAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 30 StandAG Jahresrechnung für die Umsetzung der Standortsuche und Ermittlung der umlagefähigen Kosten (vom 27.06.2020)
... der nuklearen Entsorgung stellen nach Ende des Haushaltsjahres die umlagefähigen Kosten nach § 28 Absatz 2 jeweils durch Jahresrechnung über die Einnahmen und Ausgaben für die Umsetzung des ...
§ 32 StandAG Umlageforderung, Festsetzung und Fälligkeit (vom 01.01.2021)
... und nukleare Sicherheit. § 21c des Atomgesetzes gilt für Umlagen nach § 28 entsprechend. (3) Die Umlageforderung wird einen Monat nach der Zustellung des ...
§ 33 StandAG Umlagevorauszahlungen (vom 01.01.2021)
...  (2) Der Festsetzung nach Absatz 1 sind die umlagefähigen Kosten nach § 28 Absatz 2 zugrunde zu legen, die im Haushaltsplan für dieses Umlagejahr veranschlagt sind. ...
§ 35a StandAG Abschließende Berechnung (vom 01.01.2021)
... abschließende Berechnung der Umlagebeträge vorgenommen. Hierfür gilt § 28 mit der Maßgabe, dass anstelle der dort in Absatz 1 Satz 1 genannten §§ 29 bis 35 ...
 
Zitat in folgenden Normen

Entsorgungsübergangsgesetz
Artikel 2 G. v. 27.01.2017 BGBl. I S. 114, 120, 1676; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2137
§ 1 EntsorgÜbG Übergang der Finanzierungspflicht für Anlagen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle (vom 16.06.2017)
... aufgrund von § 21b des Atomgesetzes sowie 3. Entrichtung von Umlagen aufgrund von § 28 des Standortauswahlgesetzes ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Anpassung der Kostenvorschriften im Bereich der Entsorgung radioaktiver Abfälle sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 07.12.2020 BGBl. I S. 2760
Artikel 1 AtAbfKRÄndG Änderung des Standortauswahlgesetzes
... 2 wird eine abschließende Berechnung der Umlagebeträge vorgenommen. Hierfür gilt § 28 mit der Maßgabe, dass anstelle der dort in Absatz 1 Satz 1 genannten §§ 29 bis 35 ...
Anzeige