Tools:
Update via:
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 27.12.2010 aufgehoben
§ 1 - Subventionsverordnung Zucker (ZuckSubvV k.a.Abk.)
V. v. 31.01.1975 BGBl. I S. 446; aufgehoben durch § 1 Nr. 2 Artikel 5 V. v. 17.12.2010 BGBl. I S. 2295, 2298
Geltung ab 14.02.1975; FNA: 7847-11-4-15 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
|
Geltung ab 14.02.1975; FNA: 7847-11-4-15 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
|
§ 1 Anwendungsbereich
§ 1 wird in 4 Vorschriften zitiert
Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Durchführung der Rechtsakte des Rates und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Gewährung einer Subvention im Rahmen der gemeinsamen Marktorganisation für Zucker
- 1.
- bei der Einfuhr von Weiß- und Rohzucker,
- 2.
- für die über die Höchstquote hinaus erzeugte Zuckermenge und
- 3.
- für aus Melasse erzeugten Zucker.
Zitierungen von § 1 Subventionsverordnung Zucker
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 ZuckSubvV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ZuckSubvV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 5 ZuckSubvV Antrag auf Gewährung der Subventionen
... Der Antrag auf Gewährung der in § 1 Nr. 1 genannten Subvention ist zusammen mit dem Zollantrag auf Abfertigung des Zuckers zum freien ... "Einfuhrsubvention" zu kennzeichnen ist. Können Unterlagen, die nach den in § 1 genannten Rechtsakten für die Entscheidung über den Antrag erforderlich sind, noch nicht ... Zollstelle unmittelbar vorzulegen. (2) Der Antrag auf Gewährung der in § 1 Nr. 2 genannten Subvention ist schriftlich in drei Stücken bei dem für den ... Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend. (3) Der Antrag auf Gewährung der in § 1 Nr. 3 genannten Subvention ist schriftlich in drei Stücken bei dem Hauptzollamt zu stellen, ...
§ 6 ZuckSubvV Pflichten der Beteiligten (vom 25.04.2006)
... Vorschriften bestehen. (4) Nimmt der Subventionsberechtigte das sich aus den in § 1 genannten Rechtsakten ergebende Recht auf Ausfuhr von Zucker in Anspruch, so hat er die ...
§ 7 ZuckSubvV Gewährung der Subventionen (vom 25.04.2006)
... Ist der Anspruch auf die Subvention nach den in § 1 genannten Rechtsakten entstanden, so erteilt die für die Gewährung der Subvention ... Subvention im Zusammenhang mit der in § 6 Abs. 4 genannten Ausfuhr nach den in § 1 genannten Rechtsakten nachträglich zu erhöhen oder zu vermindern, so gelten die ...
§ 8 ZuckSubvV Inkrafttreten (vom 25.04.2006)
... tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft; sie wird auf Zucker, der nach den in § 1 genannten Rechtsakten eingeführt oder in den Verkehr gebracht wird, auch dann angewandt, wenn ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/1251/a17745.htm