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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 27.12.2010 aufgehoben

§ 8 - Subventionsverordnung Zucker (ZuckSubvV k.a.Abk.)

V. v. 31.01.1975 BGBl. I S. 446; aufgehoben durch § 1 Nr. 2 Artikel 5 V. v. 17.12.2010 BGBl. I S. 2295, 2298
Geltung ab 14.02.1975; FNA: 7847-11-4-15 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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§ 8 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft; sie wird auf Zucker, der nach den in § 1 genannten Rechtsakten eingeführt oder in den Verkehr gebracht wird, auch dann angewandt, wenn die Zuschlagserteilung vor der Verkündung dieser Verordnung liegt.





 

Frühere Fassungen von § 8 Subventionsverordnung Zucker

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 25.04.2006Artikel 40 Gesetz zur Bereinigung des Bundesrechts im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
vom 13.04.2006 BGBl. I S. 855

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.