interne Verweise§ 1 EuPAG Feststellungsantrag ... wurde, und 6. für den Fall, dass geltend gemacht wird, dass Unterschiede nach § 2 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 nach § 2 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 vollständig ausgeglichen wurden, geeignete Nachweise ... den Fall, dass geltend gemacht wird, dass Unterschiede nach § 2 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 nach § 2 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 vollständig ausgeglichen wurden, geeignete Nachweise hierüber. (5) Der Antrag ...
§ 12 EuPAG Partieller Zugang zum Beruf des Patentanwalts (vom 01.08.2021) ... zugelassen wurden. (2) Für die Erlangung der Bescheinigung nach § 2 Absatz 5 gelten die §§ 1 bis 11 mit der Maßgabe, dass sich insbesondere die nachzuweisenden ... Für die Erlangung der Bescheinigung nach § 2 Absatz 5 gelten die §§ 1 bis 11 mit der Maßgabe, dass sich insbesondere die nachzuweisenden Qualifikationen und ...
Zitat in folgenden NormenPatentanwaltsordnung (PAO)
G. v. 07.09.1966 BGBl. I S. 557; zuletzt geändert durch Artikel 27 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 5 PAO Zugang zum Beruf des Patentanwalts (vom 01.08.2022) ... für den Beruf des Patentanwalts erlangt hat oder über eine Bescheinigung nach § 2 Absatz 5 des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland verfügt. Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz ist nicht anzuwenden. ...
§ 45 PAO Berufshaftpflichtversicherung (vom 01.08.2022) ... (8) Erfolgt die Zulassung zur Patentanwaltschaft auf Grund einer Bescheinigung nach § 2 Absatz 5 des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland , gilt § 7 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1121
Artikel 4 AnwBerRÄndG Änderung der Patentanwaltsordnung ... 1349) bestanden hat" durch die Wörter „hat oder über eine Bescheinigung nach § 2 Absatz 5 des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland verfügt" ersetzt. 2. In § 6 Absatz 1 Satz 2 werden nach dem Wort ... die Zulassung zur Patentanwaltschaft" durch die Wörter „einer Bescheinigung nach § 2 Absatz 5 des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland " ersetzt. 18. § 45a Absatz 3 wird aufgehoben. 19. § 46 wird ...
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