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Zitierungen von § 20 EuPAG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 20 EuPAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EuPAG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitat in folgenden Normen
Patentanwaltsverzeichnisverordnung (PatAnwVV)
Artikel 8 V. v. 17.12.2021 BGBl. I S. 5219, 5227; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 29.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 340
§ 1 PatAnwVV Gegenstand des Verzeichnisses
... einschließlich der niedergelassenen europäischen Syndikuspatentanwälte nach § 20 des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland ; 2. von der Patentanwaltskammer aufgenommene Patentanwälte aus anderen Staaten ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 10.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 64
Artikel 9 RDAufStG Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland
... 2021 (BGBl. I S. 2363) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 20 wird das Wort „niedergelassen" durch das Wort „zugelassen" ersetzt. ...
Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1121
Artikel 4 AnwBerRÄndG Änderung der Patentanwaltsordnung
... oder" gestrichen und wird die Angabe „§ 154a" durch die Wörter „ § 20 des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland " ersetzt. 25. § 52b wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 ...
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