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Artikel 17 - Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe (AnwBerRÄndG k.a.Abk.)

Artikel 17 Änderung der Designverordnung


Artikel 17 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 18. Mai 2017 DesignV § 6

§ 6 Absatz 4 der Designverordnung vom 2. Januar 2014 (BGBl. I S. 18), die durch Artikel 14 Absatz 3 des Gesetzes vom 4. April 2016 (BGBl. I S. 558) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Satz 1 werden die Wörter „Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2" durch die Wörter „die Absätze 1 und 2" ersetzt.

2.
Satz 3 wird aufgehoben.



 

Zitierungen von Artikel 17 Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 17 AnwBerRÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AnwBerRÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Patentverordnung und anderer Verordnungen des gewerblichen Rechtsschutzes
V. v. 12.12.2018 BGBl. I S. 2446
Artikel 7 PatVuaÄndV Änderung der Designverordnung
... Designverordnung vom 2. Januar 2014 (BGBl. I S. 18), die zuletzt durch Artikel 17 des Gesetzes vom 12. Mai 2017 (BGBl. I S. 1121 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 4 Absatz 1 Satz 2 ...