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§ 4 - Übersetzerprüfungsverordnung (ÜbPrV)
V. v. 08.05.2017 BGBl. I S. 1159 (Nr. 27); zuletzt geändert durch Artikel 81 V. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2153
Geltung ab 01.01.2018; FNA: 806-22-6-58 Berufliche Bildung
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Geltung ab 01.01.2018; FNA: 806-22-6-58 Berufliche Bildung
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§ 4 Handlungsbereiche
§ 4 wird in 6 Vorschriften zitiert
(1) Die Prüfung erstreckt sich auf die folgenden Handlungsbereiche:
- 1.
- Übersetzen aus der und in die Fremdsprache,
- 2.
- Texte verfassen und bearbeiten,
- 3.
- Mündlich kommunizieren in der Fremdsprache und
- 4.
- Aufträge selbstständig planen und abwickeln.
(2) 1Den jeweiligen Handlungsbereichen nach Absatz 1 liegen wirtschaftsbezogene Themen der folgenden Bereiche zugrunde:
- 1.
- Volkswirtschaft,
- 2.
- Betriebswirtschaft,
- 3.
- Bank- und Finanzwesen,
- 4.
- internationaler Handel,
- 5.
- Informations- und Telekommunikationstechnologie,
- 6.
- Umwelt,
- 7.
- Öffentlichkeitsarbeit und Marketing,
- 8.
- Recht und
- 9.
- Politik.
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Zitierungen von § 4 ÜbPrV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 ÜbPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ÜbPrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 5 ÜbPrV Handlungsbereich „Übersetzen aus der und in die Fremdsprache" (vom 17.12.2019)
... der Lage ist, schwierige Fachtexte aus dem breiten Spektrum der wirtschaftsbezogenen Themen nach § 4 Absatz 2 aus der und in die Fremdsprache zu übersetzen. (2) In diesem Handlungsbereich ...
§ 6 ÜbPrV Handlungsbereich „Texte verfassen und bearbeiten" (vom 17.12.2019)
... 2. schwierige fremdsprachige Texte aus einem der wirtschaftsbezogenen Themen nach § 4 Absatz 2 in der Fremdsprache sinngemäß zusammenfassen, 3. eigene Zusammenfassungen ...
§ 7 ÜbPrV Handlungsbereich „Mündlich kommunizieren in der Fremdsprache" (vom 17.12.2019)
... erläutern und bewerten, 3. fachliche Aspekte wirtschaftsbezogener Themen nach § 4 Absatz 2 kontextabhängig schildern und erklären sowie 4. interkulturelle und ...
§ 10 ÜbPrV Schriftliche Prüfung (vom 17.12.2019)
... Texte nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 bis 3 müssen jeweils aus einem der Bereiche nach § 4 Absatz 2 stammen. Insgesamt müssen mindestens zwei dieser Bereiche abgedeckt werden. ... der schriftlichen Prüfung ist so zu gestalten, dass die Handlungsbereiche nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 und 2 abgedeckt ...
§ 11 ÜbPrV Übersetzungsprojekt mit anschließendem Fachgespräch (vom 17.12.2019)
... kunden- und qualitätsorientiert abwickeln kann und entsprechend den Handlungsbereichen nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 und 4 in der Lage ist, Kundenanforderungen zu analysieren und unter Abwägung geeigneter Werkzeuge ... Person 1. einen schwierigen Text von rund 1.800 Zeichen aus einem der Bereiche nach § 4 Absatz 2 aus der Fremdsprache ins Deutsche (Hauptsprache) übersetzen und 2. eine ... prüfende Person nachweisen, dass sie in der Lage ist, entsprechend der Handlungsbereiche nach § 4 Absatz 1 Nummer 1, 3 und 4 auf hohem sprachlichem Niveau in der Fremdsprache mündlich zu kommunizieren und ...
Anlage 2 ÜbPrV (zu § 16) Zeugnisinhalte (vom 17.12.2019)
... Angaben des Teils A sowie zusätzlich: 1. Benennung der Handlungsbereiche nach § 4 Absatz 1 und Bewertung mit Punkten sowie Angabe der Hauptsprache und der Zielsprache, 2. zum ...
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