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Artikel 7 - Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts (MuSchRNG k.a.Abk.)

Artikel 7 Weitere Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch


Artikel 7 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 30. Mai 2017 SGB V § 24i

In § 24i Absatz 3 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477, 2482), das zuletzt durch Artikel 5 dieses Gesetzes geändert worden ist, werden nach den Wörtern „bei Mehrlings- und Frühgeburten" die Wörter „sowie in Fällen, in denen vor Ablauf von acht Wochen nach der Entbindung bei dem Kind eine Behinderung im Sinne von § 2 Absatz 1 Satz 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch ärztlich festgestellt und eine Verlängerung der Schutzfrist nach § 6 Absatz 1 Satz 1 des Mutterschutzgesetzes von der Mutter beantragt wird," eingefügt.



 

Zitierungen von Artikel 7 Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 MuSchRNG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MuSchRNG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 10 MuSchRNG Inkrafttreten; Außerkrafttreten
... Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Sätze 2 und 3 am 1. Januar 2018 in Kraft. Die Artikel 7 bis 9 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. Artikel 1 § 32 Absatz 1 Nummer 6 des ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 über Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in der Union
G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1885
Artikel 4 BSIGuaÄndG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... - (Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477, 2482), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 23. Mai 2017 (BGBl. I S. 1228 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Dem § 291b wird ...