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Artikel 4 - Verordnung zur Neuordnung der guten fachlichen Praxis beim Düngen (DüVEV 2017 k.a.Abk.)

Artikel 4 Folgeänderung


Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 2. Juni 2017 AgrarZahlVerpflV § 2

§ 2 der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung vom 17. Dezember 2014 (BAnz AT 23.12.2014 V1), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 9. März 2017 (BGBl. I S. 455) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:

 
§ 2 Schaffung von Pufferzonen entlang von Wasserläufen

Wer landwirtschaftliche Flächen entlang von Wasserläufen bewirtschaftet, hat zur Erhaltung des guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustands die Anforderungen des § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 in Verbindung mit Satz 2, Absatz 2 Satz 3 und 4 und Absatz 3, jeweils in Verbindung mit Absatz 4, der Düngeverordnung zu beachten, soweit sich die Anforderungen auf stickstoffhaltige Düngemittel beziehen. Soweit die Landesregierungen durch Rechtsverordnungen nach § 13 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit Satz 4 Nummer 5 der Düngeverordnung abweichende Vorschriften erlassen, die sich auf stickstoffhaltige Düngemittel beziehen, sind - außer im Falle des § 13 Absatz 3 und 4 der Düngeverordnung - abweichend von Satz 1 die Anforderungen nach Landesrecht zu beachten."



 

Zitierungen von Artikel 4 Verordnung zur Neuordnung der guten fachlichen Praxis beim Düngen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 DüVEV 2017 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DüVEV 2017 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweite Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung, der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung und der InVeKoS-Verordnung
V. v. 12.12.2017 BGBl. I S. 3938
Artikel 2 2. DirektZahlDurchfVuaÄndV Änderung der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung
... vom 17. Dezember 2014 (BAnz AT 23.12.2014 V1), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 26. Mai 2017 (BGBl. I S. 1305 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In Absatz 1 Satz 2 wird die ...