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§ 10 - Dritte Durchführungsverordnung zur Verordnung über Luftfahrtpersonal (3. LuftPersVDV k.a.Abk.)
V. v. 30.05.2017 BAnz AT 06.06.2017 V1; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 29.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 154
Geltung ab 07.06.2017; FNA: 96-1-18-4 Luftverkehr
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Geltung ab 07.06.2017; FNA: 96-1-18-4 Luftverkehr
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§ 10 Nachweis von Sprachkenntnissen der Stufe 6
Zum Nachweis von Sprachkenntnissen der Stufe 6 entsprechend § 125 Absatz 1 Satz 2 der Verordnung über Luftfahrtpersonal muss der Bewerber durch geeignete Dokumente nachweisen, dass er berechtigt oder befähigt ist, den Sprechfunkverkehr in der entsprechenden Sprache unter Anwendung der Sprechgruppen nach Anhang I FCL.055 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 durchzuführen, und dass
Text in der Fassung des Artikels 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Dritten Durchführungsverordnung zur Verordnung über Luftfahrtpersonal V. v. 29. April 2024 BGBl. 2024 I Nr. 154 m.W.v. 16. Mai 2024
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Frühere Fassungen von § 10 Dritte Durchführungsverordnung zur Verordnung über Luftfahrtpersonal
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 16.05.2024 | Artikel 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Dritten Durchführungsverordnung zur Verordnung über Luftfahrtpersonal vom 29.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 154 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 10 Dritte Durchführungsverordnung zur Verordnung über Luftfahrtpersonal
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 3. LuftPersVDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
3. LuftPersVDV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Vierte Verordnung zur Änderung der Dritten Durchführungsverordnung zur Verordnung über Luftfahrtpersonal
V. v. 29.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 154
Artikel 1 4. LuftPersVDV3ÄndV
... § 5 Absatz 1, § 8 Absatz 1 Satz 1, § 9 Absatz 1 Satz 1 und 3 sowie Absatz 3 Satz 2, § 10 , § 11 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3, § 14 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2, § 15 Absatz ...
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