(1)
1Eine Einzelperson kann das Vorliegen der Voraussetzungen nach
Anlage 2 zu
§ 125a der Verordnung über Luftfahrtpersonal durch ein Standardisierungsgespräch nachweisen.
2Das Standardisierungsgespräch findet nach der erstmaligen Schulung der Einzelperson, die der Einhaltung der Bewertungsanforderungen dient, beim Luftfahrt-Bundesamt statt.
(2)
1Im Standardisierungsgespräch wird die Einzelperson mit den Verfahren zur Prüfung sowie mit den rechtlichen, organisatorischen und fachlichen Vorgaben vertraut gemacht.
2Das Standardisierungsgespräch dient der Sicherstellung, dass eine im Vergleich zu den Sprachprüfungen bei einer anerkannten Organisation gleichbleibende Qualität gemäß Nummer 3 der
Anlage 2 zur der
Verordnung über Luftfahrtpersonal gewährleistet ist.
(3)
1Der Inhalt des Standardisierungsgesprächs ist in einem Handbuch für Einzelprüfer zusammengefasst.
2Das Handbuch wird der Einzelperson durch das Luftfahrt-Bundesamt zur Verfügung gestellt.
3Nach der Anerkennung dient das Handbuch dem Einzelprüfer als Grundlage der regelmäßig wiederkehrenden Schulungen nach
§ 18 Absatz 2.
(4) Einzelprüfer ist eine Einzelperson, der die Anerkennung mittels Bescheid erteilt worden ist.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Vierte Verordnung zur Änderung der Dritten Durchführungsverordnung zur Verordnung über Luftfahrtpersonal
V. v. 29.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 154
Artikel 1 4. LuftPersVDV3ÄndV ... Satz 2, § 10, § 11 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3, § 14 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2, § 15 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 2 , § 16 Absatz 1 und 3 Satz 2 Nummer 4 sowie § 17 Absatz 2 Satz 1 wird jeweils das Wort ...