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Zitierungen von § 66 BKAG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 66 BKAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BKAG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Anpassung der Regelungen über die Bestandsdatenauskunft an die Vorgaben aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 2020
G. v. 30.03.2021 BGBl. I S. 448, 1380
Artikel 7 BestDaAAG Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes (vom 02.04.2021)
... „§ 63a Bestandsdatenauskunft". c) Nach der Angabe zu § 66 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 66a ... zu machen. (5) § 10 Absatz 5 bis 7 gilt entsprechend." 6. Nach § 66 wird folgender § 66a eingefügt: „§ 66a Bestandsdatenauskunft ...
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