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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 04.05.2007 aufgehoben
Artikel 2 bis 7 - Gesetz zur Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand (RuStFG k.a.Abk.)
G. v. 23.07.1996 BGBl. I S. 1078; aufgelöst durch Artikel 48 G. v. 25.04.2007 BGBl. I S. 594
Geltung ab 01.08.1996; FNA: 810-36/1 Arbeitsförderung
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Geltung ab 01.08.1996; FNA: 810-36/1 Arbeitsförderung
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Artikel 2 bis 7 (Änderung von Gesetzen)
Artikel 2 bis 7 wird in 1 Vorschrift zitiert
Zitierungen von Artikel 2 bis 7 Gesetz zur Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 bis 7 RuStFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
RuStFG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 8 RuStFG Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
... auf den Artikeln 6 und 7 beruhenden Teile der dort geänderten Rechtsverordnung können auf Grund der ...
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