Artikel 5 - Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz (FinAREG k.a.Abk.)

Artikel 5 Änderung des Dritten Durchführungsgesetzes/EWG zum VAG


Artikel 5 ändert mWv. 10. Juni 2017 3. EWGDG-VAG Artikel 16

In Artikel 16 § 2 Satz 2 des Dritten Durchführungsgesetzes/EWG zum VAG vom 21. Juli 1994 (BGBl. I S. 1630, 3134) werden die Wörter „sind die §§ 11c und 81c Abs. 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes" durch die Wörter „ist § 336 des Versicherungsaufsichtsgesetzes vom 1. April 2015 (BGBl. I S. 334) in der jeweils geltenden Fassung" ersetzt.



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