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Änderung Anlage 9 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für pharmazeutisch-technische Assistentinnen und pharmazeutisch-technische Assistenten vom 01.01.2014

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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Anlage 9 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2014 geltenden Fassung
Anlage 9 n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2014 geltenden Fassung
durch Artikel 6 V. v. 02.08.2013 BGBl. I S. 3005
 (keine frühere Fassung vorhanden)
 

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage 9 (neu)


(Text neue Fassung)

Anlage 9 (zu § 18a Absatz 6) Bescheinigung über die staatliche Kenntnisprüfung


vorherige Änderung

 


Muster Bescheinigung über die staatliche Kenntnisprüfung (BGBl. 2013 I S. 3041)


 (keine frühere Fassung vorhanden)